Anonyme Vorwürfe nach Tod eines Rekruten offenbar haltlos
Die interne Kommmission, die den Tod des Gardesoldaten in Niederösterreich untersucht, hat Inhalte ihres vorläufigen Berichts veröffentlicht.
Wien – Nach dem Tod eines Soldaten bei einem Marsch am 3. August in Niederösterreich waren Vorwürfe laut geworden, wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten ignoriert hätten. Diese anonymen Anschuldigungen würden „jeglicher Grundlage“ entbehren. Zu diesem Schluss kam eine interne Sonderkommission des Bundesheeres laut vorläufigem Bericht. Die Ermittlungen dauerten an, auch jene der Staatsanwaltschaft Krems.
Begleitenden Maßnahmen – wie Adjustierungserleichterungen, keinerlei Zeitlimit, Ausrichtung des Marschtempos nach dem Langsamsten, Marschpausen, ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit oder Abnahme der Ausrüstung – wurden „ebenso umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet“ wie die Rettungskette und „alle getroffenen Maßnahmen der Sanitätsversorgung“, urteilte die Sonderkommission. Auch bei der Alarmierung des Notfallsanitäters sowie des Notarztes gab es keine Verfehlungen.
Behauptungen, dass bereits beim Marsch eines anderen Zuges am Tag davor mehr als 20 Rekruten bewusstlos geworden seien, hätten sich als haltlos erwiesen, hieß es in einer Aussendung. Auch der Vorwurf, dass bei den Befragungen der Rekruten deren direkte Vorgesetzte dabei gewesen seien, ist demnach falsch.
Rekrut hatte akuten Infekt
Der 19-Jährige hatte bei einem Marsch in Horn am 3. August über Unwohlsein geklagt. Trotz Erstversorgung verstarb der Rekrut wenig später. Bei der Obduktion wurde als Todesursache eine Überhitzung des Körpers festgestellt. Bei einer Blutuntersuchung wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt. „Die Keimeinschwemmung ins Blut bewirkte offensichtlich das hohe Fieber und war geeignet, eine Sepsis herbeizuführen“, teilte die Staatsanwaltschaft Krems mit. Diese Form der Erkrankung sei extrem selten.
Kommission befragte Beteiligte an Marsch und Rettungskette
Das Heer hat zur Untersuchung des Todes des Rekruten sowohl eine Untersuchungs- als auch eine Sonderkommission eingesetzt. Die Kommission unter der Leitung von Brigadier Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes Salzburg, hat dazu die am Marsch sowie an der Rettungskette unmittelbar beteiligten Personen sowie die verantwortlichen Kommandanten aller Ebenen „niederschriftlich“ befragt. Erste Ergebnisse wurden am Dienstag vorgelegt, wie das Ministerium am Freitag bekanntgab.
Zur Übereinstimmung des durchgeführten Marsches mit den geltenden Vorschriften des Bundesheeres sowie bezüglich der rechtskonformen Anwendung der Regelungen für den Dienst bei außergewöhnlichen Temperaturen („Hitzeerlass“) führt die Untersuchungskommission noch weitere Erhebungen durch. Sämtliche Ermittlungsergebnisse werden im Abschlussbericht zusammengefasst. Dieser steht auch deshalb aus, weil das medizinische Sachverständigengutachten noch nicht vorliegt, hieß es.
Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen unbekannt. Die Erhebungen laufen noch weiter, sagte Sprecher Franz Hütter am Freitag. (APA)