Soldat unter Mordverdacht in Justizanstalt gebracht
Der 22-jährige Beschuldigte beteuerte in einer mehrstündigen Einvernahme, sich die Schussabgabe nicht erklären zu können.
Wien – Der 22-jährige Soldat, der Montagabend einen Rekruten (20) in einem Wiener Bundesheergebäude mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe getötet hat, kann sich nach eigenen Angaben an die Umstände des Vorfalls nicht erinnern. Er wurde in der Nacht auf Mittwoch nach Abschluss der polizeilichen Vernehmungen in die Justizanstalt eingeliefert, die Ermittlungen laufen wegen Verdachts des Mordes.
Soldat betont freundschaftliches Verhältnis zum Opfer
Der Salzburger beteuerte in der mehrstündigen Einvernahme immer wieder, er könne sich die Schussabgabe nicht erklären. Das berichtete Polizeisprecher Patrick Maierhofer aus der Einvernahme des Beschuldigten. „Er betonte, dass er ein freundschaftliches Verhältnis zum Opfer gehabt hat. Zur Tat selbst befragt gab er an, er habe keine Erklärung, wie es zu dem Schuss kommen konnte. Er habe den Kameraden lediglich aufwecken wollen“, sagte der Sprecher der APA.
Der 22-jährige Salzburger hatte gemeinsam mit dem 20-jährigen Rekruten und einem Wachkommandanten Montagmittag den 24-Stunden-Dienst in einem Wachcontainer in der Vorgartenstraße in der Leopoldstadt begonnen. Sieben Stunden später fiel im Ruheraum der Schuss. Der 20-jährige Wiener wurde in den Kopf getroffen und starb.
Die die juristischen Vertreter des 22-Jährigen, Farid Rifaat und Manfred Arbacher-Stöger, stellten den Vorfall bereits am Dienstag als Unfall dar. Ihnen zufolge seien mehrere Unglücksfaktoren zusammengekommen: Die Waffe, das standardmäßige Sturmgewehr 77, sei dem Soldaten untertags hinuntergefallen, dabei dürfte eine Patrone in den Lauf gekommen sein. Auch müsse der 22-Jährige mit der Sicherung „hantiert“ und dabei einen weiteren Fehler gemacht haben.
Ermittlungen wegen Mordverdachts
Die Ermittlungen laufen hingegen wegen Mordverdachts. Die Staatsanwaltschaft hat die Verhängung der Untersuchungshaft in Aussicht gestellt.
Tatwaffe war ein Sturmgewehr 77, das zur Standardausrüstung der Soldaten gehört. Sie haben die Verpflichtung, die Waffe halb geladen bei sich zu tragen. Das heißt, das Magazin mit der Munition ist zwar angesteckt, doch sollte abgedrückt werden, löst sich noch kein Schuss. Dafür muss die Waffe zunächst geladen, entsichert und schließlich abgedrückt werden. (APA)