Amtsmissbrauchs-Anklage 2 - Generalprokuratur forderte Akt an
Klagenfurt/Wien (APA) - Im Fall der Amtsmissbrauchs-Anklage gegen den ehemaligen freiheitlichen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Uwe S...
Klagenfurt/Wien (APA) - Im Fall der Amtsmissbrauchs-Anklage gegen den ehemaligen freiheitlichen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch hat die Generalprokuratur den Akt angefordert. Wie Generalanwalt Friedrich Alexander König sagte, sei die Generalprokuratur im Rahmen ihrer Prüfungskompetenz von sich aus tätig geworden.
Laut König gilt es, „anhand des OLG-Beschlusses eine Rechtsfrage zu prüfen, die allgemein von großem Interesse ist“. Details dazu könne er nicht nennen, sagte der Sprecher gegenüber der APA, er versicherte aber, dass die Prüfung „zeitnah“ durchgeführt werde.
Die Generalprokuratur wirkt an allen Strafverfahren des Obersten Gerichtshofs mit, dabei vertritt sie „die Interessen des Staates in der Rechtspflege“, wie es in der Strafprozessordnung heißt. So kann die Generalprokuratur „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ erheben.
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