Innsbruck-Land

Gries rüttelt weiter an Denkmal

© Kanzlei Holzmann

Das Bundesdenkmalamt in Wien erklärte die alte Zollstätte Lueg samt Kirche und Widum zum Denkmal. Die Gemeinde Gries drängt weiter zum Abbruch und beruft ein letztes Mal.

Von Reinhard Fellner

Gries a. Br. –Der Kampf um den Erhalt des Widums unweit der Lueg-Kapelle in Gries am Brenner ist mittlerweile Thema über die Tiroler Landesgrenzen hinaus. Während die Gemeinde bereits 2012 den Abriss wegen Einsturzgefahr vorschrieb und im Gebäude lediglich ein „über 100 Jahre altes Wohnhaus“ sah, forderten nämlich geschichtlich Interessierte den Erhalt des Gebäudes. Der nunmehr neue Eigentümer des Areals wehrt sich vehement gegen den Abriss der geschichtsträchtigen Gebäude.

Bislang mit Erfolg. So wurde nach der Debatte letztes Jahr das Denkmalamt aktiv und stellte das Anwesen kurzerhand unter Schutz. Ganz im Gegensatz zum Bescheid der Gemeinde sprechen die Denkmalschützer bezüglich des Anwesens nämlich von einer „Substanz aus dem 15. Jahrhundert“. Das Widum sei „eines der wenigen im Kern aus der Spätgotik überlieferten Pfarrhäuser des Wipptales“. Dies wiederum quittierte das Land Tirol mit einer Mitteilung an Bürgermeister Karl Mühlsteiger, dass der beantragte Abbruch des Widums nunmehr unzulässig sei.

Gegen die bescheidmäßige Einschätzung des Bundesdenkmalamtes erhob Gries am Brenner das Rechtsmittel der Revision.

Dieser wurde vom Bundesdenkmalamt (BDA) nun keine Folge gegeben und festgestellt, dass „die Erhaltung der Anlage im öffentlichen Interesse gelegen“ ist. Der BDA-Bescheid liegt der TT vor. Die Ausführungen klingen bedeutungsschwer: „Das Widum bildete gemeinsam mit der Kapelle als Sitz der Geistlichkeit über 350 Jahre das geistliche Zentrum von Lueg. Es besticht durch die Qualität der überlieferten Baudetails.“ Besonders hebt das BDA spätgotische Details hervor. „Es gehört zu den wenigen im Kern aus der Spätgotik überlieferten Pfarrhäusern des Wipptales. Die archäologischen Überreste der Zollstätte Lueg stellen aufgrund ihrer Erhaltung ein einmaliges Zeugnis dieser dem Grunde nach schon sehr seltenen Denkmalgattung in Tirol dar.“

Daher kam das Bundesdenkmalamt zum Schluss: „Der Verlust der Anlage Lueg würde eine Beeinträchtigung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht hinsichtlich Qualität sowie ausreichender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung bedeuten.“ Die Gemeinde versucht es trotzdem noch ein letztes Mal und erhebt Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht.

Rechtsanwalt Albert Heiss für Bürgermeister Mühlsteiger: „Es besteht ein rechtskräftiger Abbruchsbescheid wegen Einsturzgefahr. Auch stellen sich Widmungsfragen. Die Gemeinde wurde vom Voreigentümer mit dem fälligen Abbruch hingehalten, was zur jetzigen Situation führte.“

Anwalt Hermann Holzmann vertritt den Widum-Eigentümer: „Der Bescheid des Bundesdenkmalamts lässt wohl an Klarheit nichts vermissen. Wenn das Gebäude tatsächlich so akut einsturzgefährdet wäre, muss man sich schon fragen, warum die Gemeinde 2012 nicht gehandelt hat. Nun ist es jedenfalls zu spät, Tiroler Kulturgut zu vernichten!“

Holzmann stellt zudem mittlerweile offen die Frage, warum man sich seitens der Gemeinde so gegen ein anerkanntes Denkmal und seinen Mandanten stellt: „Der Eigentümer ist ein kulturinteressierter Idealist, der sogar noch Geld in Renovierungsarbeiten stecken würde. Zugleich ist ja völlig unstrittig, dass sich das Objekt in dieser Lage für keinerlei Spekulation eignet. Solch ein Gemeindebürger gehörte doch eigentlich vom zuständigen Bürgermeister unterstützt.“

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