Österreich-Premiere für neues Drogen-Präventions-Projekt
Ein als Drogendealer verurteilter junger Asylwerber warnt seine Alterskameraden in einem Workshop vor Nachahmungen.
Linz – Ein nach Angaben der Betreiber in Österreich in dieser Art einmaliges Drogen-Präventions-Projekt hat der oberösterreichische Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) bei einer Pressekonferenz am Montag in Linz vorgestellt. Ein wegen Drogenhandels verurteilter Asylwerber, der sein Fehlverhalten einsieht, warnt andere Jugendliche vor Nachahmung.
Das Landesgericht Linz, die Bewährungshilfe von Neustart und das Landeskriminalamt arbeiten in dem Projekt zusammen. Ausgangspunkt ist ein 2016 eingeführter Paragraf des Suchtmittelgesetzes, der Drogendealen im öffentlichen Raum mit einer Strafe bis zu zwei Jahren, bei Jugendlichen bis zu einem Jahr bedroht. Das Landesgericht Linz hat deswegen seither 175 Verfahren durchgeführt. Überwiegend betrafen sie afghanische und nigerianische sowie aus anderen afrikanischen Ländern kommende Täter. Viele sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF), die glauben, dass der Handel mit nur kleinen Mengen Cannabis ohne Konsequenzen bleibt.
„Worst Practice“-Beispiel soll abschrecken
Der Auftritt eines Jugendlichen, der zu vier Monaten bedingt verurteilt wurde, weil er in einem Linzer Park vier Gramm Cannabis verkaufen wollte, ist zentraler Teil von rund dreistündigen Workshops. Diese werden in Unterkünften für UMF durchgeführt. Gut vorbereitet und zusammen mit seiner Bewährungshelferin und einem Präventionsbeamten der Polizei schildert er anschaulich den Gleichaltrigen seine Geschichte, seine Tat, die Festnahme, das Verhör und die Gerichtsverhandlung. Seine beiden Begleiter informieren über die Konsequenzen: strafrechtliche Verurteilung, Nachteile bei der Arbeitssuche, fremdenrechtliche Nachteile und Probleme beim Erwerb des Führerscheins. Obendrein wird auf die gesundheitlichen Risiken und möglichen sozialen Nachteile des Umgangs mit Suchtmitteln aufmerksam gemacht. Das zeigt anscheinend Wirkung bei den Jugendlichen. Ihre Betreuer berichten, dass der Workshop auch noch Wochen danach Gesprächsthema ist.
Der Workshop ist Teil der Bewährungshilfe für den einsichtigen Jugendlichen. Er bekam beim Urteil die Weisung dabei mitzuwirken. Sein Einverständnis wurde bei der Höhe der über ihn verhängten Strafe berücksichtigt. Wichtig ist obendrein die Prävention: Jugendliche, die vielleicht mit dem Gedanken zum Dealen gespielt haben, werden abgeschreckt, die Norm-Treuen in ihrer Haltung bestärkt. Die Mitwirkung der Bewährungshilfe und der Polizei erfolgt im Rahmen ihrer Tätigkeit und verursacht keine Kosten. (APA)