Raub in Innsbruck: “Habe die Pistole aus der Schultasche gezogen“
Ein 14- und ein 15-Jähriger waren zu Tirols jüngsten Tankstellenräubern geworden. Auf drei Wochen U-Haft folgten 18 Monate – jedoch bedingt.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Schwerer Raub gilt weltweit als Kapitalverbrechen. In Österreich wurden solche Überfälle früher sogar vor dem Schwurgericht verhandelt, heute drohen immerhin 15 Jahre Gefängnis dafür. Bei jugendlichen Tätern sind es noch immer siebeneinhalb Jahre.
Dementsprechend groß war gestern am Landesgericht die Anspannung für zwei Früchtchen aus dem Raum Innsbruck, die im Mai mit gerade 14 und 15 Jahren den bewaffneten Raubüberfall auf die OMV-Tankstelle am Innrain begangen hatten.
Die bislang jüngsten Tankstellenräuber Tirols hatten sich im Frühjahr die Gedanken schlechter Vorbilder aus der Erwachsenenwelt zu eigen gemacht. Geldsorgen sollen beide geplagt haben. So sehr, dass der Schüler und sein Freund – ein Hilfsarbeiter – irgendwann konkrete Pläne für so einen Überfall ausheckten. Filmreif zogen die Pubertierenden dann los und warteten mit der Gasdruckpistole des verstorbenen Großonkels, Tarnbekleidung und Kopftüchern vor der Tankstelle, bis dort nur noch der Tankwart zugegen war.
Dann ging es schnell: „Überfall, Geld her!“, hatten beide Vermummte gerufen. Der Erstangeklagte zu Jugendrichter Gerhard Melichar: „Dann habe ich die Waffe aus der Schultasche gezogen!“
Darauf griffen beide Burschen ohne Handschuhe in die Kassenlade und stopften alle Geldscheine in eine Tasche. Die Flucht führte sie darauf auf die Innpromenade, wo sie auf der Karwendelbrücke erst einmal die Überfallsbekleidung in den Inn warfen.
Damit agierten beide wie Erwachsene. Schnell ließen die Angaben vor den Schöffen aber wieder auf die Jugend der Täter schließen: „Die Waffe gibt’s nicht mehr. Ich hab’ sie der Oma wieder in den Schrank gelegt und die hat sie dann gleich weggeworfen.“ Die Verteidigerinnen Anneliese Markl und Alexandra Berger wiesen darauf auf die Jugend, die Unbesonnenheit und den Dilettantismus ihrer Mandanten hin. Diese waren übrigens über einen anonymen Hinweis aufgeflogen. Den Schöffen erschienen drei Wochen Untersuchungshaft für derartige Jünglinge genug. Weitere 18 Monate Haft wurden deshalb bedingt ausgesprochen. Bewährungshelfer haben nun beide im Auge.