Begegnungen der neuen Art
Der Imster Gemeinderat beschloss mit der Begegnungszone eine Verkehrsregelung, die haltende und parkende Autos sowie Schwerverkehr aus der Innenstadt fernhalten soll.
Von Agnes Dorn
Imst –Es hat sich einiges getan in den letzten Monaten in der Imster Innenstadt und so kann man erste fertige Resultate vorweisen. Doch nicht nur baulich erstrahlen Teile der Begegnungszone wie der vordere Sparkassenplatz in einem neuen Licht, auch verkehrstechnisch hat sich einiges getan beziehungsweise wird sich bald etwas tun: Die bisher geltende und insgesamt etwas komplizierte Regelung zu Halte- und Parkverboten im Kern der Begegnungszone wurde nun durch den erfolgten Gemeinderatsbeschluss vereinheitlicht.
Das Parkverbot, das ohnehin laut Straßenverkehrsordnung in jeder Begegnungszone gilt, wird durch ein teilweises Halteverbot erweitert: „Lediglich auf der Hauptdurchzugsroute (Pfarrgasse / Kramergasse / Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße, Anm.) ist Halten und Parken verboten. Ausgenommen von diesem Halteverbot sind Anrainer für die Dauer von zehn Minuten (Halten) in beiden Fahrtrichtungen. Am vorderen und hinteren Sparkassenplatz gilt generelles Halte- und Parkverbot“, erklärt die Leiterin des Imster Stadtmarketings, Tatjana Stimmler, der die Änderung der bestehenden Verkehrssituation in der Imster Innenstadt schon länger ein Anliegen ist.
In der restlichen Begegnungszone, die sich auch in die Querstraßen wie Schustergasse oder Floriangasse ausdehnt, gilt ein Parkverbot. „Auch das Stadtmarketing steht voll und ganz hinter der neuen Regelung“, betonte Bürgermeister Stefan Weirather. Die Frage von Gemeinderat Vincenzo Diana, ob es nicht sinnvoller wäre, auch dem Anrainerverkehr – sprich Anrainern plus deren Besuchern – das Halten auf der Hauptdurchzugsstrecke zu erlauben, wurde kurz diskutiert, dann aber einstimmig abgelehnt: Man wolle in Zukunft nicht mehr, dass jedermann zum Beispiel vor dem Kaffeehaus Regensburger halten könne, um sich schnell ein Eis zu holen, so der Tenor.
Auch den Schwerverkehr hat man nun einstimmig aus der gesamten Begegnungszone hinausverbannt, indem man ein Fahrverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beschlossen hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, der Bummelbär, Liefertätigkeiten in der Zeit von 6 Uhr bis 10 Uhr in Fahrtrichtung Norden sowie der Bus-Linienverkehr im Falle einer Umleitung.
Wer sich im Bereich der Begegnungszone „motorunterstützt“ bewegt, sollte außerdem seine Geschwindigkeit hinunterdrosseln. Die 20 km/h-Begrenzung, die bereits jetzt in der Begegnungszone gilt, wird nun auf die gesamte Begegnungszone über den Rathausparkplatz bis in die Christian-Plattner-Straße ausgeweitet. Wer in welchen Bereichen Vorrang oder Nachrang habe, interessierte indes Gemeinderätin Brigitte Flür, die von diesbezüglich unklaren Situationen berichten konnte. „Bei Verlassen der Begegnungszone ist man immer im Nachrang“, fasste Gemeinderat Christian Linser die einzelnen Kreuzungen an der Außengrenze der Zone zusammen. Ansonsten gilt überall die Rechtsregel.
Die vom Gemeinderat nun beschlossenen Neuerungen werden erst bindend, wenn auch die entsprechenden Schilder angebracht worden sind. Speziell für die Vorrangregel wird es zumindest für die erste Zeit eigene Beschilderungen geben, wie der Obmann des Verkehrsausschusses Gemeinderat Heinrich Gstrein verspricht.
Zusätzliche Bodenmarkierungen sind jedenfalls keine vorgesehen. „Im Bereich der Buchhandlung Tyrolia wird zum einen der Schutzweg zur Sparkasse wieder markiert, zum zweiten kommt ein weiterer Schutzweg von der Buchhandlung Tyrolia zum Orient-Grill neben der ehemaligen Buchhandlung Grissemann“, ergänzt Stimmler.
Dass die neuen Regelungen nach einer Eingewöhnungsphase problemlos umzusetzen sein werden, davon zeigte sich Stadtchef Weirather überzeugt: „Das hat Kufstein geschafft, das werden wir auch schaffen.“