Gerichtssplitter

Kuhhandel führte ins Gefängnis

Symbolfoto.
© Thomas Böhm

Wegen permanenter Geldsorgen hatte ein Unterländer Viehhändler im Mai beschlossen, auf einer fremden Weide zu grasen. Diese tat sich für den...

Wegen permanenter Geldsorgen hatte ein Unterländer Viehhändler im Mai beschlossen, auf einer fremden Weide zu grasen. Diese tat sich für den Türkischstämmigen in Gestalt eines Großviehhändlers aus der Türkei auf, der mit ihm ein Großgeschäft über 480 Rinder für 840.000 Euro abschließen wollte. Dazu hatte der Großhändler dem Unterländer erst einmal 250.000 Euro überwiesen. Viel Geld für einen, der von Dauerexekutionen wegen Kleinbeträgen geplagt war. Die Verwendung eines allfälligen Gewinns hatte der 23-Jährige deshalb schon schriftlich geplant. Eine Reise nach Las Vegas schien da für 50.000 Euro genauso auf wie ein Familienurlaub für 60.000 Euro. Dazu waren recht schnell 8000 Euro auf ein Privatkonto und 4000 Euro auf das Konto eines Uhrenhändlers für eine Breitling geflossen. Nachdem der Großhändler nach der Überweisung seinen Partner nicht mehr erreichen konnte und auch nicht wie vereinbart von ihm in München abgeholt wurde, erstattete er Anzeige. Aufgrund eines internationalen Haftbefehls konnte der „Neureiche“ in einem Luxushotel am Gardasee aufgestöbert und festgenommen werden. Gestern beim Prozess beteuerte der 23-Jährige noch, nie an eine Untreue gedacht zu haben. Richterin Helga Moser: „Sie haben das Fell des Bären verkauft, bevor er erlegt war, und lebten mit fremdem Geld nach dem Hattiwari-Prinzip!“ 20 Monate Haft, 15 davon bedingt, ergingen nicht rechtskräftig. Dazu fallen 250.000 Euro Schadenersatz an den zornigen Großhändler und weitere 248.000 Euro Verfall an die Republik an.

Den Bock zum Gärtner hatte eine der vor gut zehn Jahren in Tirol tätigen Sportsponsoring-Agenturen gemacht. Der heute 43-Jährige sollte nach früheren Vermögensdelikten in der Agentur nämlich wieder alles ins Lot bringen. Stattdessen veruntreute er selbst knapp 200.000 Euro. Nach neun Jahren ergingen gestern zwei Monate bedingte Haft zu bereits verhängten 16 Monaten. (fell)

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