Bayern

Sechs Tote in Gartenlaube: Bewährungsstrafe ist rechtskräftig

Sechs Teenager starben in der Gartenlaube.
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Der Mann soll grob fahrlässig gehandelt und damit den Tod von sechs Teenagern, darunter zwei seiner Kinder verschuldet haben.

Würzburg – Das Urteil im Prozess um den Tod von sechs Jugendlichen durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung in einer Gartenlaube in Bayern ist rechtskräftig. Keiner der Prozessbeteiligten habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Würzburg am Freitag. Die Richter hatten den Besitzer des Gartenhäuschens und Vater zweier Opfer Ende Oktober zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt und damit den Tod der Teenager verschuldet hatte. Er hatte im Technikraum des Gartenhäuschens einen benzinbetriebenen Stromgenerator aufgestellt, der allerdings nicht für Innenräume zugelassen war. Weil zudem eine von ihm gebastelte Abgasleitung zusammengebrochen war, konnte sich das tödliche, geruchlose Gas unbemerkt in der Hütte bei Arnstein ausbreiten. Die 18- und 19-Jährigen starben im Januar dieses Jahres innerhalb von wenigen Minuten. (dpa)

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