Gericht verhängt lebenslange Haft nach Mord an Siebenjähriger
Eine solche Tat erschüttert auch erfahrene Berufsrichter. Ein 29-Jähriger ersticht aus Rache seine arg- und wehrlose siebenjährige Stieftochter, um seiner Frau Leid zuzufügen. Das Landgericht Karlsruhe verhängt dafür die höchst mögliche Strafe.
Karlsruhe – Wegen des brutalen Mordes an seiner sieben Jahre alten Stieftochter in Karlsruhe muss ein 29-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht stellte in seinem Urteil am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine Prüfung derBewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. DerVorsitzende Richter Leonhard Schmidt sprach von einem unbarmherzigen, gefühllosen und menschenverachtenden Tatbild. „Die brutale Tötung eines völlig unschuldigen Kindes, nur um sich an der Mutter zu rächen, ist auch für ein Schwurgericht nicht alltäglich.“
Angeklagter wies Racheabsichten zurück
Für die Kammer stand fest, dass der 29-jährige Kameruner am 18. Mai gewaltsam in die Wohnung einer Freundin seiner Frau eingedrungen war. Er habe die Tür eingetreten, die kleine Emilie in den Flur gezerrt und mit acht Messerstichen so schwer verletzt dass sie vier Tage später im Krankenhaus starb. Das Mädchen war mit den beiden kleinen Kindern der Freundin alleine in der Wohnung. Am ersten Verhandlungstag hatte die 38 Jahre alte Mutter in einer bewegenden Aussage berichtet, wie sie ihr schwer verletztes Mädchen vor der Wohnungstür gefunden hatte.
Das Motiv des Mannes war nach Überzeugung desGerichts Rache. Seine Frau habe sich nach häuslicher Gewalt von ihm trennen wollen und deswegen mit ihrerTochter bei der Freundin übernachtet. Daraufhin habe der 29-Jährige ihr durch die Tötung eines völlig unschuldigen Kindes größtmöglichen Schmerz zufügen wollen, sagte Schmidt. Das Tatmesser hatte derMann nach Überzeugung der Kammer trotz gegenteiliger Behauptung mitgebracht. Es ist bis heute verschwunden.
Vor der einstündigen Urteilsberatung der Kammer entschuldigte sich der Angeklagte mit leisen Worten unter Tränen bei der Mutter und dem Vater seines Opfers. „Ich habe einen Fehler gemacht, der nicht wieder gut zu machen ist“, übersetzte sein Dolmetscher aus dem Französischen. „Alles, was ich sagen kann, kann dieTat nicht erklären.“ Racheabsichten wies der Mann zurück. Das anschließende Urteil nahm er äußerlich unbewegt entgegen.
Richter ortete „absoluten Vernichtungswillen“
Der Staatsanwalt hatte zuvor in seinem Plädoyer von „einem der abscheulichsten Tötungsverbrechen, die Karlsruhe in den vergangenen Jahren gesehen hat“, gesprochen. Ebenso wie die Anwälte der Eltern des Opfers hatte er eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Anwalt des 29-Jährigen zog den letzten Punkt in Zweifel und verwies auf das Geständnis seines Mandanten, das den Kindern, die Zeugen der Tat waren, eine Vernehmung erspart habe. Aus seiner Sicht ist die Motivlage des 29-Jährigen nicht geklärt.
Richter Schmidt nannte dieTat in der Urteilsbegründung zutiefst verwerflich. Der Mann habe den Entschluss gefasst, sich die kleine Emilie aus Rache an seinerFrau zu schnappen und zu töten. Das Eintreten der Wohnungstür und die brutale Ausführung der Messerstiche „kann nur als absoluterVernichtungswillen gedeutet werden“. Ein Mordmerkmal sei Rache als niedrigerBeweggrund. Außerdem habe er die völlige Arg- und Wehrlosigkeit des Kindes ausgenutzt, das ihm vertraut und ihn als Vater betrachtet habe. Damit sei ein zweites Mordmerkmal erfüllt. DerTäter sei voll schuldfähig. „Die Beweiswürdigung ist nicht schwierig“, sagte Schmidt. (Sönke Möhl, dpa)