Massive Schäden durch Wildfraß in Tirol
Umständlich ist der Weg zum Schadenersatz bei Wildverbiss. Der Ruf nach einer Schlichtungsstelle wird daher wieder lauter.
Innsbruck –Sie knabbern an Baumknospen und Rinde, reißen junge Setzlinge aus oder verspeisen frisch gewachsenen Silomais – über das Nahrungsangebot, das Tiroler Wälder, Felder und Wiesen bieten, können sich Rotwild, Hasen und Co. wahrlich nicht beschweren. Für einiges Ungemach sorgt das gefräßige Wild dadurch aber bei den Land- und Forstwirten. Auf durchschnittlich 6 Mio. Euro beläuft sich laut Zahlen des Landesforstdienstes der Schaden durch Wildfraß in den Wäldern jährlich – 5 bis 15 Prozent des jährlichen Waldertrags pro Hektar.
Für Schäden in der Landwirtschaft gibt es keine gesammelten Daten, jedoch dürften sie auch hier erheblich sein. „Am stärksten betroffen sind Silomais und Kartoffeln. Das Rotwild macht sich daran zu schaffen. Aber auch Salate, Fenchel und Kohlgemüse sind eine beliebte Ergänzung auf dem Speiseplan von Hasen, Rehen und Hirschen“, heißt es dazu aus der Tiroler Landwirtschaftskammer.
Will der Grundbesitzer den entstandenen Schaden ersetzt haben, ist das kein einfacher Prozess. Viele Geschädigte schrecken wegen der Kosten davor zurück. „Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft können vom zuständigen Jäger auf Verlangen ersetzt werden.“ Ohne Einigung mit dem Jäger übernehmen die örtlichen Gerichte. Dazu braucht es aber meist Gutachten.
Aus der Landwirtschaftskammer wird daher erneut der Ruf nach einer im Jagdgesetz verankerten Schlichtungsstelle, wie es sie bereits in anderen Bundesländern gibt, laut: „Diese wäre von großem Vorteil für den Geschädigten, dann müssten nicht gleich die Gerichte oder Gutachter eingeschaltet werden.“
Der Schaffung einer Schlichtungsstelle stimmt auch Landesjägermeister Anton Larcher zu: „Alles, was dazu führt, das Zusammenleben von Mensch und Natur und auch den Konsens zwischen Jagd, Landwirtschaft und Forst zu stärken, wird begrüßt.“ Ein Erhalten der Lebensräume des Wildes sei aber die beste Methode zur Verhinderung von Wildverbiss. Zusätzlich seien ein gezieltes Bejagungskonzept, die Anlage von Äsungsflächen in nicht schadanfälligen Bereichen, der Einsatz von chemischem wie mechanischem Verbiss- und Fegeschutz bei der Waldverjüngung und eine akustische, optische und olfaktorische Vergrämung durch Geruchskomponenten, Licht- und Tonsignale zu empfehlen, sagt Larcher. (bfk)