EU-Parlament prüft Grundrechte-Verfahren gegen Polen
EU-weit/Straßburg (APA) - Eine breite Mehrheit des EU-Parlaments hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, ein EU-Rechtsstaatsverfahren gege...
EU-weit/Straßburg (APA) - Eine breite Mehrheit des EU-Parlaments hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, ein EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Polen wegen der Eingriffe der Regierung in Warschau ins Justizsystem einzuleiten. Das EU-Parlament forderte Warschau auf, entsprechende Empfehlungen der EU-Kommission und des Europarates umzusetzen.
Sollte dies nicht geschehen, könnten die Abgeordneten ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags einleiten. Dazu bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit der 751 EU-Parlamentarier. Zunächst wurde der Innenausschuss des EU-Parlaments aufgefordert, die Lage im Hinblick auf ein solches Rechtsstaatsverfahren zu überprüfen.
Das Grundrechte-Verfahren nach Artikel 7 ist bisher noch nie angewendet worden, es ermöglicht Sanktionen bis zum Stimmrechtsentzug gegen das betreffende Land. Über diese müssten dann aber die EU-Staaten abstimmen.
Der sozialdemokratische Fraktionsvize Josef Weidenholzer sagte: „Wir tun das, weil wir Polen lieben.“ Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit von Verfassungsgerichten seien nicht verhandelbar. „Auch die polnische Regierung muss sich an die Kopenhagen-Kriterien halten. Europa besteht nicht in einem Rosinenpicken, sondern ist ein Haus mit gemeinsamen Regeln“, sagte Weidenholzer.
~ WEB http://www.europarl.europa.eu/portal/de ~ APA347 2017-11-15/13:33