Steiermark

Berufung gegen Freispruch für steirischen Arzt

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Die „Beweiswürdigung wird inhaltlich bekämpft“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz.

Graz – Die Staatsanwaltschaft Graz hat am Donnerstag gegen den Freispruch im Fall eines oststeirischen Arztes berufen. Der Beschuldigte soll seine Kinder jahrelang gequält haben. Die Berufung wurde wegen „vorliegender Nichtigkeitsgründe sowie wegen des Ausspruches über die Schuld“ beim Landesgericht Graz eingebracht, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung.

Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, erklärte die Entscheidung zu berufen damit, dass im Zusammenhang mit dem nicht rechtskräftigen Freispruch „formelle Begründungsmängel geltend gemacht werden“. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Graz wurde das Urteil „formell nicht richtig begründet“. Außerdem werde die „Beweiswürdigung inhaltlich bekämpft“.

Die Akten mit der Berufung sind am Donnerstag an das Landesgericht übermittelt worden, das diese nun dem Angeklagten bzw. seiner Rechtsvertretung zukommen lassen muss. Der Beschuldigte hat dann vier Wochen Zeit für Gegenausführungen. Anschließend werden die Akten gesammelt an das Oberlandesgericht Graz weitergeleitet, wo zunächst die Oberstaatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben wird. Danach wird eine Berufungsverhandlung ausgeschrieben, schilderte Bacher den Fristenlauf auf APA-Nachfrage.

Urteilsbegründung beschäftigte sich mit Aussehen der Zeugen

Der Arzt ist am 29. September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die Urteilsbegründung beschäftigte sich unter anderem mit dem Aussehen der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: „Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen.“ Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der „extravagante Kleidungsstil“ der Ex-Ehefrau, die den Eindruck einer „überladenen Person“ gemacht habe.

Die Kinder haben mittlerweile zwei Sachverhaltsdarstellungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht, ebenso die Ex-Ehefrau des Arztes. In diesen wurden etwa die Verhandlungsführung von Richter Andreas Rom sowie die Vorgehensweise von Staatsanwalt Christian Kroschl kritisiert. In beiden Fällen wurde eine sogenannte Anfangsverdachtsprüfung eingeleitet, die abklären soll, ob ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird. (APA)