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Niki-Pleite: Bei Reiseveranstaltern laufen die Telefone heiß

Leere Check-in Schalter am Flughafen Schwechat.
© APA

Die Insolvenz der Fluglinie kurz vor der Weihnachtszeit betrifft Tausende Kunden. Indes überlegt die noch amtierende Rot-Schwarze Regierung, einzugreifen.

Wien/Berlin – So wird der Urlaub zum Stress – wer mit der insolventen Airline Niki verreist ist und jetzt festsitzt, braucht gute Nerven. Pauschalreisende sind hier klar im Vorteil. Sie werden vom jeweiligen Reiseveranstalter kostenlos zurückgeholt. „Die Kollegen in den Reisebüros arbeiten jetzt natürlich unter Hochdruck, um Lösungen zu finden“, sagte Verkehrsbüro-Sprecherin Andrea Hansal.

Allerdings müssen auch die Kunden der Reiseveranstalter mit einer verspäteten Heimkehr rechnen. Wer nur den Flug gebucht hat, muss sich an den Insolvenzverwalter wenden – das Pleiteverfahren dauert, kostet eine Gebühr und wenn überhaupt, bekommt man nur die Insolvenzquote, also einen kleinen Teil der investierten Summe, zurück.

Für die unmittelbar betroffenen Kunden der Reisebüros und Reiseveranstalter, die sich bereits in den Urlaubsregionen befinden, laufen Rückholaktionen. „Alle werden kontaktiert“, versicherte Hansal. Die Flugkapazitäten seien „nicht unbegrenzt“, aber die Umbuchungen seien gut zu schaffen. „Wir haben nicht so viele unmittelbar Betroffene, etwa ein gutes Dutzend, – die werden jetzt umgebucht“, berichtete die Sprecherin des Unternehmens, zu dem unter anderem die Ruefa-Reisebüros gehören. Allerdings gebe es auch schon zahlreiche Vorausbuchungen für 2018 – auch hier werden Ersatzflugverbindungen gesucht. „Das wird jetzt sukzessive abgearbeitet.“

Kunden sollen aktiv informiert werden

Beim landesweit größten Reiseanbieter TUI laufen die Telefone derzeit ebenso heiß wie bei der Rewe Austria Touristik (Billa Reisen, etc.) und Thomas Cook. „Alle Kunden werden seit heute Früh aktiv informiert“, teilte etwa die TUI mit. Der Veranstalter sichere sich nach Möglichkeit zusätzliche Flugkapazitäten am Markt. Kunden, die bereits verreist sind, werden mit Ersatzflügen zurückgeholt. Die Heimreise sei in jedem Fall sichergestellt. Sollten zusätzliche Übernachtungen anfallen, übernimmt der Reiseveranstalter eigenen Angaben von heute, Donnerstag, zufolge die zusätzlich anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

„Wir tun aktuell alles, um unsere Kunden umfassend und schnell zu informieren und wo möglich, einen Urlaub wie geplant sicherzustellen“, betonte auch die Geschäftsführerin von TUI Österreich, Lisa Weddig.

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer kritisieren indes den besseren Schutz der Pauschalreisenden gegenüber den Direktbuchern. „Wer nur einen Flug bei Niki gebucht hat und noch nicht geflogen ist, bei dem verliert das Ticket seine Gültigkeit – Reisende können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden“, so die AK Wien. Allerdings sei dabei mit einer niedrigen Entschädigungsquote und mit Kosten zu rechnen. „Die Insolvenzen von Air Berlin und Niki zeigen die Notwendigkeit einer Insolvenzabsicherung auch für Fluglinien und nicht wie derzeit nur für Reiseveranstalter“, betonte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Regierung könnte eingreifen

Die noch wenige Tage amtierende Bundesregierung denkt indes offenbar über eine Finanzspritze für die insolvente Fluglinie Niki nach. „Es gibt Überlegungen, mit Zwischenfinanzierungen etwas zu tun, aber das muss man schon noch konkret prüfen“, sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) im „Mittagsjournal“. Da müsse man aber noch über die Höhe und über die Rechtslage nachdenken.

„Hier gibt es sehr gute Gespräche mit dem Finanzminister“ (Hans Jörg Schelling, ÖVP), so Leichtfried. Immerhin gehe es um mehr als 1.000 Arbeitsplätze und um Familien, die davon betroffen seien. Gerade jetzt vor Weihnachten müsse es das Interesse jeder Bundesregierung sein, eine Lösung zu finden.

Auch wenn die aktuelle Regierung nur mehr wenige Tage amtieren dürfte, meint Leichtfried, dass „diese Bundesregierung bis zur letzten Minute“ sich um eine Lösung bemühen werde. Leichtfried geht davon aus, dass auch die neue Bundesregierung das fortführen wird. Egal ob Nikolaus Lauda „oder jemand anderer“ sich zur Übernahme von Niki bereiterklärt, wenn es den Willen gebe, die Arbeitsplätze abzusichern, werde wohl jede Bundesregierung daran mitwirken, erwartet Leichtfried. (APA)

Die Rechte der Niki-Passagiere

Nach der Air-Berlin-Pleite im Herbst trifft es nun auch die Kunden der österreichischen Unternehmenstochter Niki. Seit Donnerstag sind bezahlte und schon ausgestellte Tickets nicht mehr gültig. Was die sofortige Einstellung des Flugbetriebs für die Kunden bedeutet - auf einen Blick:

Wie viele sind betroffen?

Bis zum 27. Dezember haben nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther knapp 40.000 Passagiere ihren Heimflug mit Niki geplant - rund 15.500 von ihnen haben selbst gebucht, rund 25.500 über Reiseveranstalter und Reisebüros.

Rund 350.000 Einzel-Tickets wurden für Flüge bezahlt und ausgestellt, die noch nicht stattgefunden haben. Hinzu kommen mehr als 410.000 über Reiseveranstalter und Reisebüros gebuchte Flugtickets, die in der Regel aber noch nicht ausgestellt wurden.

Wie kommen NIKI-Passagiere nach Hause?

Mehrere Fluggesellschaften – darunter die AUA (Austrian Airlines) - haben angekündigt, Betroffenen kurzfristig Sonderkonditionen für noch verfügbare Sitzplätze in Rückflügen anzubieten. Das Angebot gilt für Reisende, die ihren Flug selbst gebucht haben. Sie können sich an die Informationsschalter der Fluglinien an den Flughäfen oder an die Telefon-Hotlines wenden. An der Aktion nehmen Condor, Eurowings, Germania, TUIfly, die Lufthansa und ihre Töchter Austrian und Swiss teil.

Für Pauschalreisende, die Flug und Hotel im Paket gebucht haben, sind die jeweiligen Reiseveranstalter zuständig. Sie müssen den Rückflug organisieren. Dafür müssten die Veranstalter neue Maschinen chartern - was in der Vorweihnachtszeit schwierig wird, wie ein Sprecher des deutschen Branchenverbandes BDL warnte. In der AUA indes hieß es, dass es in den Wintermonaten leichter fällt, für andere einzuspringen, weil in der aufkommensschwachen Zeit Flugzeuge zur Wartung in den Hangars stehen.

Welche Rechte haben NIKI-Kunden?

Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinden, haben Reisende laut EU-Fluggastrechteverordnung prinzipiell immer Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Wer sein Ticket selbst online bei Niki oder auf einem Reise-Portal gekauft hat, ist in der Regel aber nicht versichert. Er kann zwar den Flugpreis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Flöther macht Betroffenen aber keine große Hoffnungen: Angesichts der wirtschaftlichen Lage von Niki sind die Aussichten auf eine nennenswerte Rückzahlung äußerst gering.

„Bei einer Pauschalreise hat der Reiseveranstalter für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung zu sorgen“, sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Hier besteht im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen eine Insolvenzabsicherung.“ Zgubic rät jedenfalls „mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen“.

In Österreich haben die Arbeiterkammern die Lage erläutert: Wer nur einen Flug bei Niki gebucht hat und noch nicht geflogen ist, bei dem verliert das Ticket seine Gültigkeit. Reisende können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, „allerdings ist bei einer Konkursforderung mit einer niedrigen Quote und mit Kosten zu rechnen“, gab die AK Wien zu bedenken.