„Vorwärts Tirol“ konzentriert sich auf Rechtsweg
Laut Anwalt soll bei Nicht-Überweisung der Gelder nach Fristende Exekution beantragt werden. Der Landtag hatte am Mittwoch für Änderung der Parteienförderung votiert.
Innsbruck – Die Tiroler Partei „Vorwärts Tirol“ konzentriert sich ungeachtet des mehrheitlichen Landtagsbeschlusses vom Mittwoch, wonach ihre drei Ex-LAbg. die versäumte Parteienförderung nachträglich für das Jahr 2017 beantragen können, auf den eingeschlagenen Rechtsweg. Sollte die aus dem OLG-Urteil hervorgehende Frist zur Bezahlung der Gelder verstreichen, werde man Exekution gegen die LAbg. beantragen.
Dies sagte „Vorwärts“-Anwalt Klaus Perktold der APA. Die „Leistungsfrist“ laufe ein paar Tage vor Weihnachten aus. Sollten die Gelder – aufgrund eines Feststellungsurteils unmittelbar zu zahlende 250.000 Euro plus Zinsen und Kosten – nicht überwiesen sein, müsse man jedenfalls Exekutionsanträge stellen. Auch eine eventuelle außerordentliche Revision der Gegenseite würde die Rechtskraft nicht hemmen, so Perktold. Dann werde sich eben der Oberste Gerichtshof (OGH) wieder damit befassen müssen – und dieser habe schließlich die drei LAbg. schon wegen des Versäumens der Antragstellung auf Auszahlung der Parteienförderung für das Jahr 2016 verurteilt, zeigte sich der Anwalt zuversichtlich hinsichtlich einer erneuten Entscheidung des Höchstgerichts.
Insgesamt haften Hans Lindenberger, Maria Zwölfer und Josef Schett laut dem Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck (OLG) für 740.000 Euro nicht beantragte Parteienförderung für 2017. Über die Restsumme von 250.000 Euro auf jene 740.000 Euro sei ein Feststellungsurteil ergangen, so Perktold. Dieses Geld müsse dann noch einmal extra eingeklagt werden.
Er kenne die vom Landtag gestern beschlossene Gesetzesänderung nicht, darüber gebe es auch unterschiedliche Aussagen, so der Rechtsanwalt. Er bezweifle aber, dass eine derartige „Anlassgesetzgebung“ wirklich verfassungskonform sei. Darüber hinaus würde damit auch das Urteil des OGH „umschifft“. Zudem könne man sich nur darüber wundern, dass auch die Betroffenen – also Lindenberger, Zwölfer und Schett – an der Abstimmung teilnehmen konnten.
Es gebe jedenfalls eine zivilrechtlich Vereinbarung, in der sich die drei Abgeordneten, die nunmehr unter dem Namen „Impuls Tirol“ im Landtag firmieren, zur Beantragung der Parteienförderung verpflichteten. Zudem liege ein Höchstgerichts-Urteil und jenes des OLG vor – daher werde man den dadurch vorgegebenen Rechtsweg weiter beschreiten. Der Landtag hatte Mittwochabend mit 27 „Ja“ und neun „Nein“-Stimmen für den „Impuls“-Antrag auf Änderung der Parteienförderung votiert. (APA)