20-facher Mord: OGH hob Urteil gegen Syrer auf
Wegen 20-fachen Mordes im Syrien-Krieg wurde ein Flüchtling verurteilt. Das Höchstgericht bemängelt unfaire Prozessführung.
Von Reinhard Fellner
Wien, Innsbruck –Dass der Oberste Gerichtshof (OGH) inhaltlich in Urteile eines Schwurgerichtshofs eingreift, ist eher selten. Im Fall der im Mai in Innsbruck erfolgten Verurteilung eines Syrers zu lebenslanger Haft wegen vermeintlicher Ermordung von 20 Kriegsgefangenen ist dies nun jedoch passiert. Das Urteil mit lebenslanger Haft wurde vor wenigen Tagen vom Höchstgericht aufgehoben und an das Landesgericht zurückverwiesen.
Vor dem Erstprozess sollte der Flüchtling vor Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eingeräumt haben, dass er für die Faruq-Brigaden zwischen 2013 und 2014 im syrischen Bürgerkrieg gegen die Assad-Truppen nicht nur gekämpft habe. Dazu hatte der Asylwerber bei der Vernehmung laut Beamten nämlich angegeben, dass er nach den Kampfhandlungen auch 20 schwer verwundete Assad-Kämpfer erschossen hatte. Dieses Geständnis hatte der 27-Jährige aber später widerrufen. Demnach wären die Angaben auf Übersetzungsfehler des Dolmetschers zurückzuführen, hatte sich der Angeklagte bis zum Prozessende verteidigt.
Die bekannten Tiroler Strafverteidiger Laszlo Szabo und Hubert Stanglechner hatten für den Syrer eine Co-Verteidigung übernommen und im Prozess mehrfach Beweisanträge in Form von Zeugenladungen gestellt – welche vom Schwurgerichtsvorsitz abgewiesen worden waren. Der Oberste Gerichtshof dazu: „In einem Verfahren, in dem neben der widerrufenen Polizeiaussage des Angeklagten weder Beweisergebnisse zu den Mehrfach-Tötungen, noch nähere Einschränkungen des Tatzeitraums vorliegen, bedarf es für ein faires Verfahren auch die Aufnahme von Kontrollbeweisen, um die Glaubhaftigkeit des Angeklagten überprüfen zu können.“
Wegweisend für alle künftigen derartigen Prozesse in Österreich gab der OGH zudem vor, dass bei uns nur zu bestrafen ist, was beispielsweise auch in Syrien strafbar war. Und dies unter Anrechnung aller „im Tatortstaat“ geltenden Rechtfertigungs-, Schuld- oder Strafausschließungsgründe.
Die Innsbrucker Verteidiger Szabo und Stanglechner zur Wiener Entscheidung: „Das Gericht muss jetzt die von der Verteidigung beantragten Zeugen anhören und Kontrollbeweise aufnehmen, um herauszufinden, was wirklich geschehen ist. Eine klare und logische Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zum richtigen Umgang mit Verteidigungsrechten.“