Bezirk Kufstein

Keine Widmung für Bordell in Wildschönau

Im Gebäude des ehemaligen Gasthauses Mauth in Wildschönau hätten Prostituierte ihre Dienste anbieten sollen.Symbolfoto: AP
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Die Wildschönauer Gemeinderäte mussten sich mit einem Antrag für ein Bordell beschäftigen. Mit der Raumordnung wird es verhindert.

Von Wolfgang Otter

Wildschönau –2010 gingen die Wogen im Hochtal hoch. Gegenstand der öffentlichen Erregung war ein geplantes „Laufhaus“, in dem Prostituierte ihre Dienste hätten anbieten sollen. Als Standort war das alte Gasthaus Mauth an der Landesstraße am Beginn des Hochtals ins Auge gefasst worden. Der damalige Bürgermeister Rainer Silberberger erließ nach einer Bedarfsprüfung einen negativen Bescheid. Der Wirbel mündete in einem TT-Forum, bei dem die Antragstellerin den Bescheid akzeptierte und den Antrag zurückzog.

Damit war das Thema Rotlicht im Hochtal vorerst abgehakt. Bis zur jüngsten Sitzung des Wildschönauer Gemeinderates, wie jetzt erst bekannt wurde. Die Mandatare mussten sich neuerlich mit einem Antrag für ein Bordell beschäftigen. Als Standort wäre wieder das Gasthaus Mauth geplant gewesen.

Diesmal war das Landespolizeigesetz, mit dem vor sieben Jahren das Bordell verhindert wurde, auf Seiten der Antragsteller. Da es mittlerweile geändert wurde, „ist eigentlich eine Genehmigung zu erteilen“, sagt der Wildschönauer Bürgermeister Hannes Eder.

Trotzdem wird am Eingang zum Hochtal keine rote Laterne leuchten. Bürgermeister Eder und sein Gemeinderat zückten die Raumordnungskarte. Das alte Gasthausgebäude steht nämlich im Freiland, ein Bordell benötigt jedoch eine Sonderflächenwidmung und die wird der Gemeinderat nicht erteilen, wie die Mandatare klar entschieden haben. Zum einen, weil ein derartiges Haus kein gutes Bild bei der Anfahrt in die Tourismusregion mache, wie bei Wortmeldungen betont wurde, zum anderen, weil es „bei uns nur wenige Möglichkeiten für Betriebsansiedlungen gibt“, wie Eder zur TT sagt. Daher wolle man die Fläche lieber für ein „anderes Gewerbe“ nutzen. Dies sei auch in der Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes so vorgesehen.

Die Antragsteller waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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