Kraftwerksgegner atmen auf
Die vom EuGH zugestandene Parteienstellung von NGOs wirkt sich auf Tumpen aus.
Von Alexander Paschinger
Umhausen, Tumpen –„Ein großer Erfolg, ein richtiges Weihnachtsgeschenk“, zeigt sich Anrainer Alfred Kuen über die Entscheidung des EuGH erfreut und erleichtert. Wie berichtet, hat das europäische Höchstgericht die Parteienstellung von Umweltorganisationen bei Wasserrechtsverfahren im Rahmen der so genannten „Aarhus-Konvention“ bestätigt. Für Christoph Walder vom WWF steht somit fest, dass „wir beim Verfahren zum Kraftwerk Tumpen unsere Fachexpertise beibringen können“.
Die Tiwag, die Gemeinden Umhausen und Oetz sowie der Unternehmer Klaus Auer wollen bekanntlich das Kraftwerk Tumpen als Ötztaler Wasserkraft GmbH errichten. Wie berichtet, liegt das Wasserrechtsverfahren wieder beim Landesverwaltungsgericht (LVG). Seit acht Jahren wehren sich Anrainer mithilfe der Tumpener Juristin Julia Mair und des WWF gegen diese Pläne. „Wir sind ihnen dafür sehr dankbar“, sagt Kuen. Der Tumpener sieht im Kraftwerksplan eine existenzielle Gefahr: „Wir haben hier Muren und immer wieder Hochwasser“, erinnert er daran, dass er „schon dreimal samt den Gästen aus dem Haus ausziehen“ musste.
Die Gegenseite sieht dies naturgemäß anders: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es ein gutes Projekt ist“, verweist BM Jakob Wolf auf das Verfahren vor dem LVG, das nun die Entscheidung des EuGH einarbeiten müsse. Er wolle aber prinzipiell festhalten, dass „jedes Wasserkraftwerk, das in Österreich verhindert werde, letztlich schmutzige Kohlekraftwerke in Europa fördert“. Man müsse auch sehen, dass „in den letzten acht Jahren der Stromimport in Österreich um zehn Prozent gestiegen ist“.
Dem hält WWF-Mann Christoph Walder wiederum entgegen: „Es geht nicht ums Verhindern. Gute Projekte werden auch in Zukunft genehmigt.“ Gerade in Hinblick auf Tumpen hält er aus seiner Sicht fest, „dass das öffentliche Interesse nicht nachgewiesen werden konnte“.
Im Übrigen ist Walder auch überzeugt, dass NGOs nicht nur im Wasserrechtsverfahren, sondern auch bei Naturschutzverfahren Parteienstellung und Beschwerderechte beanspruchen könnten. Noch sei allerdings offen, wie und wann die neue Bundesregierung und die künftige Landesregierung die Gesetze umgestalten. „Aus unserer Sicht ist es ableitbar, dass diese Rechte nun gesetzlich verankert werden müssen.“