Osttirol

Über Rechte und Pflichten im Bild sein

Bei dieser Lienz-Aufnahme ist der Fotograf nicht bekannt, auch auf der Rückseite des Abzugs gibt es keinen Hinweis auf die Urheberschaft. Aufgrund der gerade in Bau befindlichen Südbahnhäuser konnte das Foto allerdings 1886 entstanden sein.
© unbek./Sammlung Maria Kecht/TAP

Fotorecht ist ein nicht zu unterschätzendes Thema. Es greift in viele Bereiche, Bagatellisierung kann teuer werden. Der Verein TAP in Lienz und Südtiroler Partner laden im Jänner zu einem Workshop, der Teilnehmer sattelfest macht.

Von Claudia Funder

Lienz, Bozen –Der Verein Tiroler Archiv für photographische Dokumentation und Kunst (TAP) in Lienz ist Leadpartner des EU-Interreg-V-Projektes „Lichtbild. Kulturschatz Historische Photographie“, das im Jänner startete und bis Juni 2019 läuft. Mit im Boot sind die Stadt Bruneck, das Amt für Film und Medien und die Abteilung Museen, beide in Bozen, sowie assoziierte Partner, die ebenfalls große Expertise einbringen. Als eines der Projektziele wurde die Erstellung von fünf dreisprachigen Leitlinien angepeilt: zur Geschichte der Fotografie in Tirol/Südtirol, zum Fotorecht, zu Archivierung und Katalogisierung, zu Digitalisierung und Retusche sowie zur digitalen Langzeitarchivierung.

Der Verein Tiroler Archiv ist als Leadpartner des Projekts verantwortlich für dessen Gesamtkoordination sowie Fortschritt und Umsetzung. Die Erarbeitung der Leitlinien erfolgt im Rahmen von fünf Workshops. Auf der Website, als App und in Form eines E-Learning-Tools werden die Ergebnisse präsentiert.

Nach dem ersten Workshop im September über die „Geschichte der Fotografie in Tirol und Südtirol“ steht nun nach dem Jahreswechsel die nächste große Veranstaltung auf dem Programm, die erneut Kompetenzen vermittelt: Am 24. Jänner geht es in der Eurac in Bozen um das in viele Bereiche greifende Thema „Fotorecht und Creative Commons“, verrät der Leiter des Tirol Archivs, Martin Kofler, im Gespräch mit der TT.

Fasching um 1925: Die undatierte Aufnahme entstammt dem Lienzer Atelier Georg Egger. Aufgrund der Kostüme, des Glasplattennegativs und des Ablebens von Georg Egger 1907 ist die Urheberschaft eindeutig seiner Tochter Maria Egger zuzuschreiben.
© Maria Egger/TAP

Die Tagung widmet sich Rechtsfragen, an denen keiner vorbeikommt, der sich mit Fotografie auseinandersetzt: Was darf ich fotografieren? Was darf ich wo veröffentlichen? Was ist zu beachten, wenn ich Aufnahmen aus einem alten Bestand erhalte? Wie weit reicht das Recht am eigenen Bild? Der Fokus wird auf Begriffe wie Urheberrecht, Datenschutz und Creative Commons (CC, gemeint ist schöpferisches Gemeingut) gelenkt. Und natürlich spielt auch die Verwendung von Fotos in sozialen Medien in dieses breite Thema hinein.

„Unhinterfragt Fotos zu verwenden, wird oft zum Problem“, weiß Martin Kofler. Die Liste an Fehlern, die aus Unkenntnis oder bloßer Ignoranz gemacht werden, ist lang. Unerlaubtes zu verbreiten oder zu vervielfältigen, kann teuer werden.

„Die unhinterfragte Verwendung von Fotos wird oft zum Problem“, sagt Martin Kofler (Leiter Tiroler Archiv).
© Funder

Wen will man mit diesem ganztägigen Workshop, der von Teilnehmern kostenlos besucht werden kann, ansprechen? „Alle, die mit historischer Fotografie zu tun haben oder sich dafür interessieren“, antwortet Kofler. Spezifisch richte sich die Veranstaltung an Chronisten, Vertreter der Erwachsenenbildung und Bildungsausschüsse, Fotografen, Journalisten, Schuldirektoren sowie Archiv- und Museumsmitarbeiter, konkretisiert er.

Gleich zu Beginn um 9 Uhr können Teilnehmer die Ausstellung, welche Fallbeispiele präsentiert, besuchen und Fragen zum Fotorecht abgeben. „Es ist gelungen, für die Hauptvorträge Topreferenten zu gewinnen“, freut sich Kofler. Der Grazer Anwalt und Sachverständige für Urheberfragen, Rainer Beck, spricht über Fotorecht mit Blick auf die EU und Creative Commons bezugnehmend auf das österreichische Recht. Simone Aliprandi, Anwalt mit Spezialgebiet Autorenrechte und Kommunikation aus Mailand, spricht parallel dazu mit Fokus auf italienisches Recht.

Am Nachmittag werden von den Referenten Fragen zum Fotorecht beantwortet und Fallbeispiele erläutert. In einer Gesprächsrunde kommen dann Vertreter aus dem Journalismus, der Kinder- und Jugendarbeit, der professionellen Fotografie und dem Archivwesen zu Wort.

130 Teilnehmer sind bereits gemeldet. Wer noch dabei sein will, hat die Möglichkeit dazu: Infos zu Workshop und Anmeldung sind unter www.lichtbild-argentovivo.eu abrufbar. Fragen zum Fotorecht können auch bereits vorab an info@lichtbild-argentovivo.eu geschickt werden.

Wer Interesse hat, aber nicht teilnehmen kann: Ab Ende März wird auf der Homepage die Leitlinie zum Fotorecht auch als PDF-Datei zum Herunterladen angeboten.

Für Sie im Bezirk Lienz unterwegs:

Catharina Oblasser

Catharina Oblasser

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