Das bringt 2018

Berufstätige Langzeitstudenten müssen wieder zahlen

Symbolbild.
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Ab Herbst sollen berufstätige Langzeitstudenten wieder Studiengebühren entrichten müssen. Bis Ende Februar muss die Regierung außerdem neue Universitätsräte bestellen.

Wien – Das Jahr 2018 bringt ab dem Herbst voraussichtlich wieder eine Studiengebührenpflicht für berufstätige Langzeitstudenten. Deren Befreiung war durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden, eine mögliche Reparatur ist bisher nicht erfolgt.

Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen neben zahlreichen weiteren Ausnahmen auch berufstätige Studenten - der VfGH hat letztere Befreiung allerdings wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Juni 2018 gesetzt.

Diese dürfte ungenützt verstreichen: Im neuen Regierungsprogramm ist davon zumindest keine Rede - vielmehr wird die Absicht bekundet, allgemeine Studiengebühren einzuführen. Wann diese kommen oder wie die Regelung aussieht, ist allerdings nicht klar.

Fix ist dagegen, dass die Universitätsräte mit Anfang März neu besetzt werden. Nach den Senaten, die dies bereits getan haben, muss die Regierung bis Ende Februar rund 60 Räte an 22 Unis bestellen. Der Universitätsrat ist in etwa mit dem Aufsichtsrat eines Unternehmens vergleichbar. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats, die Genehmigung von Entwicklungsplan, Organisationsplan und Leistungsvereinbarungs-Entwurf der Uni sowie die Zustimmung zum Budgetvoranschlag des Rektorats.

Bei den Räten gibt es auch einige Neuerungen: Erstmals müssen Senate und Regierung grundsätzlich eine 50-prozentige Frauenquote einhalten (bisher 40 Prozent). Außerdem dürfen die Universitätsräte künftig nicht mehr vollkommen frei über die Höhe ihrer Vergütung entscheiden. Stattdessen wird für einfache Ratsmitglieder eine Höchstgrenze von 1.000 Euro im Monat eingeführt, Vorsitzende werden mit höchstens 1.500 Euro entlohnt.

Außerdem starten im Sommersemester 2018 an den ersten Hochschulen sogenannte „Quereinsteigerstudien“. Wer ein fachlich infrage kommendes Studium bereits abgeschlossen hat und mindestens 3.000 Stunden Berufspraxis vorweisen kann, kann durch ein neues Masterstudium ein Unterrichtsfach eines Lehramtsstudium absolvieren. So soll ein Quereinstieg in den Lehrerberuf erleichtert werden. (APA)