Berggrat soll für neue Piste „gestutzt“ werden
Die Bergbahnen See wollen den Medrigkopf mit einer neuen Seilbahn erschließen. Der Landesumweltanwalt stellt sich gegen das Projekt.
Von Matthias Reichle
See – Wind und Erosion formen einen Berg in Jahrmillionen – ganz planlos und nicht immer zum Gefallen der Skigebiete. In See soll jetzt für eine neue Piste ein ganzer Berggrat „gestutzt“ werden. Die Bergbahnen See wollen das Gelände am Medrigkopf auf einer Länge von 100 Metern um bis zu fünf Meter abtragen. An anderer Stelle wiederum wird eine Senke aufgeschüttet. Am Berg würden damit insgesamt 116.000 Kubikmeter ab- und 131.000 Kubikmeter aufgetragen.
Das Großprojekt stößt damit auf harsche Kritik: „Mir fehlt da der Respekt vor unserem Land. So geht man mit einer Landschaft, die sich über Jahrtausende entwickelt hat, nicht um“, begründet Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer eine Beschwerde, die er kürzlich beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht hat.
Die Umgestaltung des Geländes ist freilich nur ein Aspekt. Geplant ist eine neue Einseilumlaufbahn auf den Medrigkopf. Die 855 Meter lange Aufstiegshilfe soll die Gäste auf 2555 Meter Seehöhe bringen. Dazu gehören eine 640 Meter lange Piste und ein 1,4 Kilometer langer Skiweg.
Für Kostenzer sind das „Narben“, die in Hinblick auf den Klimawandel nur einen kurzfristigen Nutzen bringen. Die Umweltabteilung des Landes kam kürzlich zu einem anderen Urteil als der Landesumweltanwalt. Es wurde geprüft, ob das Projekt UVP-pflichtig ist – ob es also eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen muss. Sie kam zum Schluss, dass es keine „erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt bedingt“ und aufwändigere und umfangreichere Genehmigungverfahren deshalb nicht durchlaufen muss.
Dagegen kämpft der Landesumweltanwalt nun an. Nicht zuletzt bewertet er den Funktionszusammenhang mit der 2014/15 in Betrieb genommenen Versingbahn anders als das Land, die diesen nicht hergestellt hatte. Somit wird ein Schwellenwert von 10 Hektar überschritten sein, der für die „Erheblichkeit der Umweltauswirkungen“ entscheidend ist.
„Der Herr Landesumweltanwalt hat seine Agenden zu vertreten und wir die unseren. Dass wir auf verschiedenen Seiten des Tisches sitzen, ist klar. Aber das ist seine Aufgabe“, kommentiert Bergbahn-Geschäftsführer Herbert Zangerl die Beschwerde.
Er verstehe die Sichtweise des Landesumweltanwalts, bitte aber auch um Verständnis für die seine. Sollte das Bundesverwaltungsgericht nun anders entscheiden als die Landesregierung, „heißt das nicht, dass wir die Flinte ins Korn werfen“, erklärt der Seilbahner, „wir werden das Projekt im Licht der neuen Tatsachen anschauen und neu bewerten.“
Die Pläne sind sehr weit. „Es ist ein wohlüberlegtes Projekt, kein Schnellschuss. Wenn es uns gelingt, einen positiven Bescheid zu erreichen, ist es uns mit der Umsetzung ernst.“