Gerichtssplitter

Hakenkreuz-Sprayereien entlarvten Neonazi-WhatsApp

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Eine „besoffene“ Geschichte brachte einen Tiroler Lehrling ins Visier des Verfassungsschutzes, um die erste Lehrstelle und gestern auch noch...

Eine „besoffene“ Geschichte brachte einen Tiroler Lehrling ins Visier des Verfassungsschutzes, um die erste Lehrstelle und gestern auch noch vor das Schwurgericht. Der Bursche hatte sich 2016 mit einem Freund auf einer Baustelle einen Markierungsspray geschnappt und damit Hakenkreuze und „Heil Hitler!“ auf den Boden gesprüht. Die NS-Wiederbetätigung in Rosa wurde jedoch schon Minuten später durch eine Polizeistreife beendet. Dabei wurde der Lehrling noch mit der Dose in der Hand erwischt. Aussagen bei Einvernahmen riefen den Verfassungsschutz auf den Plan, der zur Hausdurchsuchung schritt. Dabei wurde das Handy des Burschen sichergestellt. Und das hatte es im wahrsten Sinne des Wortes in sich. Übelster Humor (?) reihte sich da in per WhatsApp weiterversandten Bilddateien an klassische Wiederbetätigung. In den Bildern wurde Hitler heroisiert und der Genozid ins Lächerliche gezogen. Staatsanwältin Renate Loacker hörbar angewidert: „Nur weil man schwarzen Humor lustig findet, schließt das Wiederbetätigung nicht aus. Aber was kann denn an Hakenkreuzen und ‚Sieg Heil‘ so lustig sein?“, fragte die Anklägerin den geläuterten 19-Jährigen. Verteidiger Norbert Tanzer bat um Augenmaß – auch in Richtung Satire – und darum, doch an die Zukunft des Burschen zu denken. Die Geschworenen gaben sich bei der Beantwortung von elf Hauptfragen größte Mühe und bewerteten jedes Bild einzeln. Mit teils sehr unterschiedlichen Abstimmungsergebnissen wurde darauf Wiederbetätigung in den meisten Fällen bejaht. Ein Jahr bedingte Haft erging als Zusatzstrafe zu einer bereits erfolgten Verurteilung von sechs Monaten. 1000 Euro Verfahrenskosten kamen dazu.

Dass Alter auch keine Garantie für Weisheit ist und scheinbare Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, musste gestern ein 50-Jähriger vor Medienrichterin Martina Kahn erfahren. Der Mann hatte auf seinem Face­book-Account Hetzereien der übelsten Art mit Freunden und Freundesfreunden geteilt. Lustig sollte das sein. Der Humor bezog sich jedoch ausschließlich auf Muslime und Schwarze. Wegen Verhetzung ergingen nicht rechtskräftig 5600 Euro Geldstrafe. (fell)