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Stadt setzt wahlwerbenden Parteien Frist bis Sonntag, um verkehrsbehindernde Werbung zu entfernen.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Für die einen ist es fast ein Streit um des Kaisers Bart, für die anderen geht es nur um die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Kern der Unstimmigkeit zwischen der Stadt Innsbruck und den im Landtagswahlkampf befindlichen Parteien ist die Flut an Wahlplakaten, mit der das gesamte Stadtgebiet derzeit regelrecht überschwemmt ist.
Was in Ranggen bereits passiert ist, die TT berichtete, soll nun auch in der Landeshauptstadt folgen: die rigorose Plakatabnahme. In einem Schreiben an alle Parteien hat der Magistrat nun eine Frist bis zum kommenden Sonntag gesetzt. Wer nicht bis dahin verkehrsgefährdend aufgestellte Großplakate bzw. auch Kleinformate, die auf Straßenbeleuchtungen, Verkehrszeichen, Ampeln und Brückengeländern montiert sind, entfernt hat, dem wird mit einer behördlichen Abnahme gedroht.
Als Aktion scharf will der zuständige Vize-BM Christoph Kaufmann (FI) das nicht verstanden wissen. Und es handle sich auch nicht um einen politischen Willkürakt: „Wir halten uns einfach an die Straßenverkehrsordnung.“ Ausnahmen werde es keine geben. Vielmehr verweist Kaufmann auf bereits im Magistrat eingelangte Beschwerden ob der Plakatflut.
Nicht angesprochen fühlt sich die ÖVP. „Ich habe noch kein Plakat von uns gesehen, das verkehrsbehindernd wäre“, sagt VP-Geschäftsführer Martin Malaun. Man achte penibel darauf, die Regel einzuhalten.
In der SPÖ zeigt man sich kämpferisch: „Bei kleinen Plakaten machen wir sicher nichts.“ Sollte es bei Großplakaten Nachbesserungsbedarf geben, werde man Standorte aber überdenken, sagt SP-Vizeparteichef Georg Dornauer. Er hält die betreffenden Regelungen des Landes bzw. der einzelnen Baubezirksämter für überschießend. Für Kleinparteien sei die Plakatwerbung unerlässlich: „Sonst geht man unter.“
FP-Chef Markus Abwerzger sieht ein rechtliches Problem, da eben nicht genau definiert sei, wann ein Plakat verkehrsbehindernd aufgestellt sei. Das gehöre vereinheitlicht – in der Straßenverkehrsordnung und damit vom Bund. Generell hält er die Aufregung um die Plakate für gekünstelt. Wenngleich: Dass sich die FPÖ jüngst per Wahlplakat bei den Mitarbeitern eines Innsbrucker Autohauses bedankte, stieß der betreffenden Firma sauer auf. Abwerzger kündigte an, die 19 personalisierten Plakate zu überarbeiten.
Kein schlechtes Gewissen hat die Liste Fritz: „Wir sind bemüht, uns an die Regelungen zu halten.“ Sollte die Stadt aber rigoros bei der Abnahme vorgehen, müsse er sich schon die Frage stellen, wo Parteien denn dann noch überhaupt wahlwerben sollen, merkt Markus Sint an.
Mit Großplakaten haben die Grünen kein Problem – sie haben erst gar keine. Wenn auch weniger aus Gründen der Verkehrssicherheit als aus finanzieller Sicht. Und die vielen grünen Dreiecksständer? Diese, so heißt es, seien so wie bisher bei Wahlkämpfen auch aufgestellt worden.
Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht im Land, Bernhard Knapp, sagt, dass die Verkehrssicherheit durch Wahlplakate auf keinen Fall beeinträchtigt werden dürfe. Die Straßenmeistereien würden ein Auge darauf haben. Für gezielt flächendeckende Kontrollen sehe das Land aber derzeit keine Veranlassung.