Innenpolitik

Wohl kein Ticket für Wallentin

Ex-Justizminister Brandstetter wird Höchstrichter werden.
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Ob der Skepsis des Staatsoberhaupts ist es unwahrscheinlich, dass Advokat nominiert wird.

Von Karin Leitner

Wien –Nach wie vor sind drei Richterstellen im Verfassungsgericht nicht nachbesetzt. Schon seit Jahresbeginn sind sie vakant. Vergangenen Mittwoch hätten die Regierenden die Neuen im Ministerrat absegnen sollen. Es kam nicht dazu. Weil es bei einem der zwei Höchstgerichtsmitglieder, die die FPÖ nominieren kann, hakte.

Es gab Vorbehalte gegen einen potenziellen Amtsanwärter – gegen den Rechtsanwalt und Krone Bunt-Kolumnisten Tassilo Wallentin. In seinen Beiträgen für das Boulevardblatt wettert er immer wieder gegen die EU und Asylwerber. Und so meinen nicht nur hochrangige ÖVPler, dass Wallentin nicht in das Höchstgericht einziehen soll. Wie zu hören ist, ist auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen skeptisch. Dieser hat bei den Richterposten mitzureden. Die Bundesregierung schlägt ihm Leute vor; er kann sie goutieren – aber auch nicht. ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz wird sich politisch nicht leisten wollen, dass das Staatsoberhaupt Nein zu einem Mann sagt, den die Koalitionäre auf der Bestellungsliste haben. Ergo ist es unwahrscheinlich, dass Wallentin einer der insgesamt 14 Verfassungsrichter wird.

Es ist nicht das erste Mal in seiner bisherigen Amtszeit, dass der Bundespräsident potenzielles Personal beeinsprucht. Während der Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ hatte er klargemacht, dass er die Freiheitlichen Harald Vilimsky und Johann Gudenus nicht als Minister vereidigen würde. Und so schlugen sie ihm Sebastian Kurz und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache nicht als Ressortchefs vor.

Gut sieht es für Andreas Hauer, Uni-Professor für Öffentliches Recht und Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht der Linzer Johannes Kepler Universität, aus, auf einem FPÖ-Ticket in den ­VfGH einzuziehen. Fix ist, dass Wolfgang Brandstetter, Strafrechtler und Justizminister in der rot-schwarzen Regierung, Höchstrichter wird. Die ÖVP nominiert ihn.

Nicht nur die Regierung kann Richter vorschlagen (den Präsidenten, den Vizepräsidenten, sechs Mitglieder, drei Ersatzmitglieder); das können auch der Nationalrat (drei Mitglieder, zwei Ersatzmitglieder) und der Bundesrat (drei Mitglieder, ein Ersatzmitglied). Welche Qualifikationen müssen diese Richter haben? Das Jus-Studium muss abgeschlossen sein – und zumindest zehn Jahre einschlägige Berufserfahrung (Richter, Staatsanwalt, Anwalt, Uni-Professor) sind nötig. Regierungsmitglieder, Parteifunktionäre und -angestellte sowie Mandatare (Nationalrat, Bundesrat, Gemeinderat, EU-Parlament) dürfen dem Höchstgericht nicht angehören. Und: Anders als jene des Verwaltungsgerichts sind die Mitglieder des Verfassungsgerichts keine Berufsrichter, sie werken quasi nebenamtlich.