Plus
Wasserbombe: Keine Gefahr des täglichen Lebens
Ein Musikfestivalbesucher wurde von einer Wasserbombe getroffen und schwer verletzt. Die Haftpflichtversicherung muss dem Werfer nicht haften.
© iStock
Für schwerste Augenverletzungen muss ein junger Wasserbombenwerfer laut Oberstem Gerichtshof nun selbst lebenslang finanziell geradestehen.