Gnadenwalder Politfront gegen Aushubdeponie
Der Gemeinderat spricht sich klar gegen die Deponiepläne aus – und sucht bei der BH um eine Tonnagebeschränkung auf allen Gnadenwalder „Erholungswegen“ an.
Von Michael Domanig
Gnadenwald –In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gnadenwalder Gemeinderat – wie zuvor schon der Gemeindevorstand – einstimmig gegen die geplante Bodenaushubdeponie südlich des Ortsteils Weber ausgesprochen: BM Heidi Profeta wird ersucht, alle „rechtlichen und politischen Mittel zu nützen, um die Genehmigung zu verhindern“. Wie berichtet, hat die Erdbau Arno Schafferer GmbH um die Schüttung von insgesamt 55.000 m³ Aushub auf vier Grundparzellen eines Landwirts angesucht.
Der Gemeinderat begründet seine Ablehnung mit den Belastungen für die Bürger durch Lärm, Staub und Abgase bei der Anlieferung und mit Bedenken hinsichtlich der Zufahrt. In diesem Zusammenhang wurde auch (mit einer Gegenstimme) beschlossen, dass die Gemeinde bei der Bezirkshauptmannschaft um Erlassung eines Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über zwölf Tonnen Gesamtgewicht auf all jenen Straßen ansuchen soll, die „vorwiegend dem Erholungszweck dienen“ und wo es Verkehrssicherheit bzw. Straßenzustand erfordern.
Was die Zufahrtsstraße zur geplanten Deponie betrifft, „die in puncto Verkehrssicherheit und Tragfähigkeit nicht für solche Transporte ausgelegt ist“, habe es auch schon einen Lokalaugenschein mit dem Gutachter eines Verkehrsplanungsbüros gegeben, erklärt Profeta. Dieser teile die Bedenken der Gemeinde.
Die Bürgermeisterin hat diese Bedenken – und knapp 400 Unterschriften gegen das Projekt – schon bei der mündlichen Verhandlung am 9. April deponiert. Das Genehmigungsverfahren wird von der BH jedoch als vereinfachtes Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz abgewickelt – weswegen die Gemeinde keine Parteistellung hat. Profeta sieht das kritisch: Emission und Lärm würden im Verfahren nur im Deponiebereich selbst berücksichtigt, auch die Frage der Anfahrt bzw. der Eignung der Straßen habe im Verfahren keinen Platz. All das sei für die Standortgemeinde schwierig.
Derzeit läuft neuerlich eine vierwöchige Auflagefrist für das – noch abgeänderte – Projekt, danach entscheidet die BH. Eine weitere mündliche Verhandlung werde es laut Behörde nicht geben, so Profeta.
Kommentare