Pickerlfälscher haderte am Landesgericht mit Strafhöhe
Der Kleinwagen der Frau, ein Wechselkennzeichen und ein geschmälertes Haushaltseinkommen. Da war das Unrechtsbewusstsein eines Tirolers bei ...
Der Kleinwagen der Frau, ein Wechselkennzeichen und ein geschmälertes Haushaltseinkommen. Da war das Unrechtsbewusstsein eines Tirolers bei der eigenhändigen Weiterverlängerung des §57-Pickerls nicht allzu hoch. Schon gar nicht dachte er daran, dass er deshalb wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden am Landesgericht landen würde. Dabei hatte der im Krankenstand Befindliche mit Richter Norbert Hofer noch Glück, da jener dem Unbescholtenen eine vorstrafenvermeidende Diversion angeboten hatte.
Nicht gerechnet hatte Richter Hofer wohl damit, dass der Angeklagte mit ihm zu feilschen beginnen würde. So wollte der Pickerlfälscher schon genau wissen, ob ihn nun die Vorstrafe oder die Diversion finanziell günstiger kommen würde. „Mit oder ohne Gerichtsgebühren?", lautete da eine der Fragen. Als der Richter für den Einkommenslosen eine Geldbuße von 800 Euro avisierte, hielt ihm der Angeklagte die Prognose eines Anwalts entgegen: „Maximal 400 Euro hat der g'sagt!" Richter Hofer verwies dies ins Reich der Träume: „Wir sind hier bei Gericht und nicht am Basar!" Nachdem der Staatsanwalt eine niedrigere Buße definitiv ausschloss, werden 800 Euro nun in Raten abgestottert.
Gefälschter Führerschein
Dreimal bei der Führerscheinprüfung angetreten, dreimal durchgefallen. Ein Trauma für einen Unterländer, das ihn letztlich nach Polen bringen sollte. Dort erwarb er für 900 Euro einen Führerschein und gebrauchte ihn in Tirol sogar bei diversen Kontrollen. Bei Gericht beschwor der Mann, dass er an die Echtheit der Fahrerlaubnis geglaubt hatte. Den polnischen Ort, wo er Fahrkurse und eine Prüfung belegt haben sollte, und nähere Details konnte er aber nicht benennen. Auch in diesem Fall von Urkundenfälschung ergingen 800 Euro Geldstrafe — plus 200 Euro Gerichtskosten. (fell)