Pensionskassen-Schutzverband für Transparenz und Mitbestimmung
Die Informationen zu Veranlagung und Kosten seien dürftig, kritisiert pekabe. Firmenrentner sehen sich ohne echte Vertretung. Der Schutzverband fordert eine neue Mindestertragsgarantie und Steuerermäßigung in Minus-Jahren.
Wien – Der Schutzverband der Pensionskassenberechtigten pekabe drängt die Politik und den Gesetzgeber zu mehr Transparenz, Mitbestimmung und Konsumentenschutz für die Bezieher einer Firmenzusatzrente. Zu Veranlagungen und Kosten gebe es zu wenig Kontrolle, kritisierte Obmann Josef Kronemann im Gespräch mit der APA.
Die Betroffenen würden zu den Veranlagungen und den Kosten keine detaillierte Auskunft bekommen – auch das Mitspracherecht über die Vertreter der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten über die Aufsichtsräte oder Beiräte der Pensionskassen funktioniere nicht wirklich. Die Gremien würden von Entsandten der (Ex-)Dienstgeber oder von Betriebsräten dominiert, diese fühlten sich oft nicht wirklich verantwortlich für die Pensionisten.
Auch eine Einbindung der Pensionskassen-Begünstigten in den Konsumentenschutz hält der pekabe-Obmann für geboten, denn für Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) stünden Rentner nicht im Vordergrund: „Die Pensionisten wissen oft gar nicht, an wen sie sich mit ihren Anliegen wenden sollen.“
Die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten würden allein das volle Veranlagungsrisiko tragen. Vormals fixe Pensionszusagen der Betriebe seien nunmehr der Volatilität der Kapitalmärkte ausgeliefert. Das habe dazu geführt, dass die Pensionskassen-Zusatzrenten bei vielen schon um mehr als 50 Prozent gekürzt worden seien.
Mindestertrag gefordert
Im Sinne einer Risiko-Reduktion für die Pensionskassen-Berechtigten sollten die Pensionskassen einen Mindestertrag garantieren, forderte Kronemann. Diese Regelung sei ursprünglich im Pensionskassengesetz (PKG) enthalten gewesen, 2004 aber zum Vorteil der Kassen abgeschafft worden.
Auch die neue Bundesregierung habe Absichtserklärungen für PKG-Verbesserungen in ihrem Programm erwähnt – eine Gelegenheit dazu gäbe es mit der für 2018 nötigen Implementierung der neuen diesbezüglichen EU-Richtlinie (IORP II). Man höre aber, dass nur an geringfügige Adaptierungen gedacht sei, beklagte der pekabe-Obmann. Damit würde es die als Reformkabinett angetretene Regierung aber versäumen, die zweite Säule des Pensionssystems auf eine bessere, zukunftssicherere Basis zu stellen.
Zu den Veranlagungen kritisiert der pekabe, dass den Pensionskassen vom Gesetz her keine Ergebnisverantwortung abverlangt werde. Es gebe keine negativen Konsequenzen für die Kassenvorstände bei Verfehlung der Veranlagungsziele. Die Veranlagung der Deckungsrückstellung erfolge fast ausschließlich in mehrstufigen Fonds-Konstrukten; dies bedeute hohe Fondsmanagement-Kosten, eine mangelnde Flexibilität und die Notwendigkeit teurer und riskanter Absicherungsgeschäfte mit rund zwei Prozent weniger Performance.
„Garantiesystem muss aufgebaut werden“
Überlegt werden sollte die Wiedereinführung einer Mindestertragsgarantie mit Haftung der Pensionskassen bzw. ihrer Aktionäre und eine Steuerermäßigung für die Zusatzrenten als teilweisen Ausgleich für Pensionskürzungen. Kronemann: „Mittelfristig muss ein Garantiesystem aufgebaut werden.“ Und Verlustabschreibungen für Pensionskassen-Berechtigte in Minus-Jahren würden den Finanzminister fast nichts kosten.
Insgesamt bezogen in Österreich bereits 98.849 Menschen eine Firmenpension. In Summe zählten die Kassen 925.426 Bezugsberechtigte, um 2,5 Prozent mehr als Ende 2016. Von den Pensionskassen wurden voriges Jahr in Summe 668 Mio. Euro ausbezahlt, im Schnitt waren das 483 Euro pro Monat. (APA)