ÖBB-Betriebsrat kritisiert RH-Bericht
Innsbruck – Der Betriebsratsvorsitzende der Zugbegleiter für Tirol und Vorarlberg, Thomas Lintner, wehrt sich gegen die Kritik des Rechnungs...
Innsbruck –Der Betriebsratsvorsitzende der Zugbegleiter für Tirol und Vorarlberg, Thomas Lintner, wehrt sich gegen die Kritik des Rechnungshofes (RH) an den Pensionsausgaben der ÖBB. Der RH hatte auch das Pensionsantrittsalter bei den ÖBB moniert, das deutlich unter dem Bevölkerungsschnitt liege.
Lintner betont, dass jeder Eisenbahner, auch entgegen vertraglicher Zusicherung, bis 61,5 Jahren arbeiten müsse. Zudem werde seit der Pensionsreform 2003 für die Berechnung der Pensionsbemessung ein gestaffelter, bis zu 45 Jahre langer Durchrechnungszeitraum angewandt. Ebenso würden ÖBB-Mitarbeiter im Monat 4,25 % mehr Pensionsversicherung als jeder in der Privatwirtschaft Beschäftigte zahlen, keine Abfertigung erhalten und zusätzlich einen Arbeitslosenbeitrag in Höhe von 3 % entrichten, obwohl de facto diese Leistung nie in Anspruch genommen werden könne. Auch sei, im Gegensatz zu jedem ASVG-Beschäftigten, bei jedem Arztbesuch ein Selbstbehalt von 14 % zu entrichten. Geht ein ÖBB-Bediensteter, der vor 1995 sein Dienstverhältnis begründet hat, in Pension, werde ein Pensionssicherungsbeitrag in Höhe von 5,8 % – den kein Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft zu entrichten habe, fällig, um die zukünftigen Pensionen bei den ÖBB zu sichern, so Lintner. Ignoriert werde weiters, dass Mitarbeiter im unregelmäßigen Turnusdienst – wie Zugbegleiter, Triebfahrzeugführer, Verschubmitarbeiter und Fahrdienstleiter – „nachweislich einer hohen physischen und psychischen Mehrbelastung ausgesetzt sind und diese Mehrbelastung erwiesenermaßen zu schwerwiegenden, gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt“.
Auch die ÖBB hatten die Kritik des Rechnungshofes an ihren Beamtenpensionen relativiert. So nähere sich das Pensionsantrittsalter dem im ASVG-System an (60,2 Jahre versus 61,6 Jahre). Frühpensionen seien 2012 abgeschafft worden. Seit über 23 Jahren gelte für neue Mitarbeiter das normale ASVG-System. Die ÖBB habe alle Empfehlungen von 2015 umgesetzt. (TT)