Auch Opfer von privaten Heimen erhalten nun Rente
Wien – Der Kreis jener Heimopfer, die eine Sonderrente von 300 Euro monatlich beziehen können, wird ausgeweitet. Berücksichtigt werden nun a...
Wien –Der Kreis jener Heimopfer, die eine Sonderrente von 300 Euro monatlich beziehen können, wird ausgeweitet. Berücksichtigt werden nun auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, in der Psychiatrie, städtischen Kinderheimen oder Einrichtungen privater Träger schwer misshandelt bzw. missbraucht wurden.
Bisher erhalten eine Zusatzrente lediglich Menschen, die in Heimen des Bundes, der Länder und der Kirche oder auch in Pflegefamilien Opfer von Gewalt und Missbrauch waren. Die Rente gilt für Fälle zwischen 1945 und 1999, danach gilt das Verbrechensopfergesetz.
Die Volksanwaltschaft hatte im Jänner Reformen in der Sache eingemahnt. Es sei nötig, Krankenanstalten, private Einrichtungen sowie Menschen mit Behinderung miteinzubeziehen, hieß es damals. Nun ist es so weit. Die Neuregelung der Heimopferrenten wurde gestern vom Nationalrat einstimmig beschlossen.
Die Bereichssprecherin der SPÖ für die Volksanwaltschaft, Muna Duzdar, freut das. „Diese Menschen haben ein unheimliches Leid erlitten – das ist das Mindeste, das man tun kann.“ Wiedergutmachen könne man das sowieso nicht mehr, sagt Duzdar. „Daher sprechen wir ganz bewusst nicht von Wiedergutmachung – es ist nur eine symbolische Geste.“
Missbrauch und Gewalt habe es auch in Krankenanstalten, privaten und städtischen Einrichtungen im Westen Österreichs gegeben, erklärt die SPÖ-Mandatarin gegenüber der TT. In Tirol etwa nennt sie die Kinderbeobachtungsstation Dr. Novak-Vogl, Kinderheime der Stadt Innsbruck oder das SOS Kinderdorf.
Die Ausweitung des Bezieherkreises gilt rückwirkend ab Juli 2017. Wer das Pensionsalter noch nicht erreicht hat, kann von der zuständigen Pensionsversicherung bzw. der Rentenkommission der Volksanwaltschaft künftig vorab feststellen lassen, ob er Anspruch auf eine Opferrente hat. In der Vergangenheit abgelehnte Anträge, die nach der neuen Rechtslage erfolgversprechend erscheinen, sollen amtswegig neu entschieden werden. Die jährlichen Kosten für die Neuregelung werden laut Parlamentskorrespondenz auf 1,3 bis 1,4 Millionen Euro geschätzt. (sas)