Hintergrund

Die Eckpunkte des britischen Plans für die Zeit nach dem Brexit

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© Reuters

Eine enge Anbindung an die Regeln der Europäischen Union für den Warenhandel und keine Kontrollen an der Grenze zwischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland: Die britische Premierministerin Theresa May hat am Freitag die im Kabinett erzielte Einigung für die Zeit nach dem EU-Ausstieg ihres Landes bekannt gegeben. Hier die Eckpunkte:

„FREIHANDELSZONE“ MIT DER EU

Für Industriegüter und landwirtschaftliche Produkte strebt London ein „gemeinsames Regelbuch“ mit der EU an, um Standards und Richtlinien zu harmonisieren. Damit sollen grenzüberschreitende Lieferketten - wie etwa in der wichtigen Automobilindustrie – geschützt werden.

ENDE DES FREIEN PERSONENVERKEHRS

Der freie Personenverkehr für EU-Bürger soll beendet werden. Auch im Dienstleistungsbereich will Großbritannien ausscheren und eigenen Regeln folgen. Dies gilt ebenso für die Finanzindustrie. Dass britische Banken dadurch ihren unbeschränkten Zugang zum EU-Markt verlieren, nimmt die Regierung in Kauf. Nach dem Brexit strebt Großbritannien Handelsabkommen mit Ländern „rund um die Welt“ an.

AUSSCHEIDEN AUS DER ZOLLUNION

London will die europäische Zollunion verlassen. Auf Waren, die für Großbritannien bestimmt sind, sollen die britischen Regelungen und Zölle angewandt werden. Auf Produkte, die für die EU bestimmt sind, will die Regierung EU-Zölle erheben. Dadurch würden die EU und Großbritannien „wie ein gemeinsames Zollgebiet“ behandelt. Durch die „Freihandelszone“ und die Zollregelung würden Reibungen an der Grenze vermieden und Kontrollen zwischen der britischen Provinz Nordirland und Irland überflüssig.

DIENSTLEISTUNGEN

Bei den Dienstleistungen – der dominierende Sektor in Großbritannien mit den „potenziell größten Möglichkeiten außerhalb der EU“ - will London eigene Wege gehen. Die Regierung akzeptiert das Ende der Europäischen Passporting-Regel, die Finanzdienstleistern das freie Wirken in der EU erlaubt. Zugleich schlägt London Vereinbarungen vor, um den „gegenseitigen Nutzen integrierter Märkte beizubehalten und die finanzielle Stabilität zu schützen“.

GEMEINSAMES REGELWERK

Großbritannien verpflichtet sich, alle EU-Regeln zu Gütern umzusetzen. Gelten soll dies auch für Waren aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das britische Parlament soll allerdings das Recht haben, die Umsetzung im Einzelfall zu verweigern. Dienstleistungen sind von dem gemeinsamen Regelwerk ausgenommen. Hier wollen die Briten je nach Branche unterschiedliche bilaterale Vereinbarungen treffen, um mehr Flexibilität bei der Regulierung zu haben.

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

London will nicht länger der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unterliegen. Zugleich unterstreicht die Regierung, dass britische Gerichte in Fällen, die unter die „gemeinsamen Regeln“ fallen, der europäischen Rechtsprechung Rechnung tragen können. (APA/AFP)

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