13-Jährige stundenlang gequält - Vier Jugendliche verurteilt

Salzburg (APA) - Im fortgesetzten Prozess gegen sechs Mädchen und Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen Misshandlung einer 13-Jährige...

Salzburg (APA) - Im fortgesetzten Prozess gegen sechs Mädchen und Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen Misshandlung einer 13-Jährigen sind heute, Dienstag, am Landesgericht Salzburg vier Angeklagte zu Bewährungsstrafen von zehn bzw. 15 Monaten verurteilt worden. Für zwei weitere Mitglieder der Jugendclique ist der Prozess nicht zu Ende. Sie werden noch von einem Neuro-Psychiater begutachtet.

Die vier Verurteilten erhielten von Richterin Nicole Haberacker zudem die Weisung zur Absolvierung einer psychotherapeutischen Behandlung. Sie müssen auch ein psychosoziales Kompetenzzentrum besuchen und eine Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung dazu ab. Der Strafrahmen reichte bis zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Die Angeklagten hatten sich vorwiegend geständig gezeigt. Ihnen wurde schwere Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsentziehung und gefährliche Drohung vorgeworfen. Warum sie die 13-Jährige mehrere Stunden lang in einer Wohnung in der Stadt Salzburg im März gequält haben, konnten sie nicht nachvollziehbar erklären. Das Ganze sei nach einem Streit um ein paar Schuhe und nach Stänkereien im Spaß begonnen worden, dann aber aus dem Ruder gelaufen, lautete der Tenor der Beschuldigten.

Die 13-Jährige, die offenbar zur Clique gehörte, wurde geohrfeigt, getreten, gestoßen, geschlagen und mit Zahnpasta und Eyeliner beschmiert. Eine Beschuldigte drückte auf ihrer Stirn eine Zigarette aus, ein anderer schnitt ihr die Haare ab. Schließlich leerte man noch einen Kübel schmutziges Wasser über ihren Kopf. Das Mädchen erlitt Hämatome, Prellungen und eine Brandwunde.

Der Prozess gegen zwei Brüder - offenbar die Rädelsführer der Clique - ist zur Einholung eines Gutachtens bereits in der Vorwoche auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Die Richterin will die Frage klären lassen, ob bei den 15 und 17 Jahre alten Burschen die Voraussetzung zur Einweisung in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegt. Es geht darum, ob in unbehandeltem Zustand weiterhin eine Gefahr von ihnen ausgeht und sie erneut solche Taten begehen könnten. Wenn die Expertise des Gerichtssachverständigen vorliegt, wird der Prozess gegen die beiden fortgesetzt.