Causa Kals: „Karten auf den Tisch“
Zu welchem Preis erhielt Schultz die Bergbahn-Anteile der Landestochter OIG? Was wurde 2008 vereinbart? Liste Fritz fordert Aufklärung.
Von Max Strozzi
Kals –Die Causa um einen mutmaßlich versteckten Landeszuschuss von sechs Millionen Euro an Steuergeldern zugunsten der Kalser Bergbahnen der Zillertaler Schultz-Gruppe flammt wieder auf. Wie berichtet, hatte sich die Landestochter OIG 2008 mit sechs Millionen Euro an den Kalser Bergbahnen beteiligt und hielt seither einen Anteil von 25 % an den Liften. Im Lauf der Jahre wertete die OIG ihre Beteiligung auf null ab. Kürzlich gingen die OIG-Anteile an den Liftkaiser Schultz über.
Zu welchem Preis Schultz die OIG-Anteile übernommen hat, ist unklar. Wie nun bekannt wurde, haben Schultz und die Landestochter OIG bereits 2008 die Bedingungen einer künftigen Übernahme der Anteile festgehalten. Details der Abmachung sind nicht bekannt, aber der Gesellschaftsvertrag legt nahe, dass Schultz die Anteile nun nicht zum tatsächlichen (Verkehrs-)Wert übernommen hat.
„Alle Karten auf den Tisch“, fordert Liste-Fritz-Vize Markus Sint: „Die Vereinbarung von damals und der Deal von jetzt samt Abtretungspreis gehören auf den Cent genau offengelegt.“ Er will wissen, ob das Land der Schultz-Gruppe letztlich sechs Millionen Euro geschenkt hat. „Wer eine Beteiligung von sechs Millionen Euro für 25,1 Prozent durch die öffentliche Hand als Unterstützung bekommen hat, kann diese Anteile nicht zum Nulltarif zurückbekommen“, so Sint. „Es wäre das erste Mal in der Geschichte der OIG, dass ein solcher massiver verlorener Zuschuss gewährt wird. Die Landesregierung hätte dann Aufklärungsbedarf.“
Das Thema verlorener Landeszuschuss war bereits 2016 Thema im Landtag. Der damalige Impuls-Mandatar Josef Schett hatte beantragt zu prüfen, ob die Abschreibung der OIG-Beteiligung an den Kalser Bergbahnen in Höhe von sechs Mio. Euro ein verlorener Zuschuss ist. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ und gegen die Stimmen von Impuls, Liste Fritz und FPÖ abgelehnt.