EuGH: Palästinenser unter UN-Schutz haben kein Asylrecht in EU

Sofia (APA/Reuters) - Palästinenser unter dem Schutz einer UN-Hilfsorganisation können in der Europäischen Union nicht als Flüchtlinge anerk...

Sofia (APA/Reuters) - Palästinenser unter dem Schutz einer UN-Hilfsorganisation können in der Europäischen Union nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Dies gelte, solange die betroffene Person Schutz und Beistand durch das Hilfswerk der Vereinten Nation für Palästinenserflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) erhalte, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Mittwoch.

Geklagt hatte eine Palästinenserin aus dem Gaza-Streifen, die über Jordanien nach Bulgarien gereist war, wo ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Als weitere Gründe für die mögliche Verweigerung des Rechts auf Schutz in der EU nannten die Richter, dass eine unsichere persönliche Lage im Gaza-Streifen nicht nachgewiesen werden könne oder Jordanien bereit zur Wiederaufnahme der Betroffenen sei und ihr dort das Recht auf menschenwürdige Lebensbedingungen einräume. In Jordanien und Libanon leben besonders viele Flüchtlinge aus den Palästinensergebieten. Zuletzt war es wieder zu Gefechten zwischen der israelischen Armee und der radikal-islamischen Hamas gekommen, die den Gaza-Streifen kontrolliert.