Identitäre - Strafrechtler Fuchs über Anklage „zumindest unglücklich“
Wien (APA) - Den Strafrechtler Helmut Fuchs hat der weitgehende Freispruch für 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich „nicht überra...
Wien (APA) - Den Strafrechtler Helmut Fuchs hat der weitgehende Freispruch für 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich „nicht überrascht“. Er habe der Anklage nichts entnehmen können, was den Tatbestand der Verhetzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung erfüllt. Der Experte findet es „beruhigend“, dass das Gericht sehr bemüht gewesen sei, diesen unbestimmten Tatbeständen klare Konturen zu geben, um damit Missbräuche zu verhindern.
Dass überhaupt Anklage erhoben wurde, findet der frühere Vorstand des Strafrechtsinstituts der Uni Wien „zumindest unglücklich“. Er befürchtet nun, dass der Freispruch „politisch falsch verstanden werden könnte“, er hoffe nicht, dass der Eindruck entstehe, die Justiz ginge nicht gegen Rechtsradikale vor. Es gehe darum, ob eine konkrete Straftat erfüllt werde und konkrete Straftaten habe das Gericht auch verfolgt, meinte Fuchs im Gespräch mit der APA.
Der Strafrechtsexperte regte als Konsequenz an zu überlegen, dass über derartige Anklagen künftig nicht eine einzelne Staatsanwaltschaft entscheiden sollte. Überlegenswert wäre seiner Ansicht nach, das Weisungsrecht zu stärken, damit das Ministerium eingreifen kann und nur dann Anklage erhoben wird, wenn eine Verurteilung als wahrscheinlich erscheint.