Bezirk Landeck

„Skorpionsiedlung“ wieder abgeblitzt

Beim Projekt in Starkenbach stand bisher der Alpenskorpion im Weg.
© Reichle

Die Gemeinde Schönwies scheiterte beim Landesverwaltungsgericht mit ihren Beschwerden zur so genannten Skorpionsiedlung. Im Gemeinderat werden inzwischen Alternativen zum Projekt diskutiert.

Von Matthias Reichle

Schönwies – In Schönwies kannte man sie unter ihrem inoffiziellen Namen „Skorpionsiedlung“. Nun musste das Bauprojekt, das wegen des geschützten Alpenskorpions bzw. Deutschen Skorpion, dem Euscorpius germanus, Schlagzeilen machte, einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Das Landesverwaltungsgericht hat den Antrag der Gemeinde auf naturschutzrechtliche Bewilligung als unzulässig zurückgewiesen. Zwei weitere Beschwerden in den Bereichen Forst- und Wasserrecht wurden als unbegründet abgewiesen. Das bestätigt Gerichtspräsident Christoph Purtscher.

Die Gemeinde Schönwies war nach dem negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck im vergangenen Juli in Berufung gegangen. Das Projekt, das mit der Neuen Heimat Tirol umgesetzt werden sollte, stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Gegen die Wohnanlage in den Bichlifeldern formierte sich rasch eine Bürgerinitiative.

Bürgermeister Willi Fink betonte stets das öffentliche Interesse. Junge Familien aus der Gemeinde und der näheren Umgebung sollten im Projekt ein Zuhause finden. Gerade damit scheiterte er vor Gericht.

Dem Gericht seien „bislang weder Unterlagen zum konkreten Bedarf für ein soziales Wohnprojekt noch konkrete Daten zu den wohnungssuchenden Personen aus der Standortgemeinde vorgelegt“ worden, heißt es im Urteil. Lediglich „unverbindliche Wünsche zur Schaffung von persönlichem Wohnungseigentum in Form von Miete mit Kaufoption oder Eigentum“ würden vorliegen. Warum die zur Verfügung stehenden Baulandreserven – immerhin insgesamt 10,38 Hektar – in der Gemeinde nicht herangezogen werden konnten, sei nicht plausibel erklärt.

Dem Richter reichte das nicht als öffentliches Interesse. Er gab der Gemeinde Schönwies eine Frist von vier Wochen, Unterlagen nachzureichen. Der Antrag um Fristverlängerung von drei Monaten wurde abgelehnt, weil sozialer Wohnbau das Hauptinteresse am Projekt war – ein entsprechender Nachweis zum Bedarf also bereits vorhanden sein sollte.

Ebenso fehlten „konkrete Angaben für eine Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild“ sowie pflanzenkundliche Erhebungen – befanden sich dort doch geschützte Pflanzenarten. Das führte letztlich dazu, dass der Antrag auf naturschutzrechtliche Bewilligung „mangels behobener Formgebrechen“ zurückgewiesen wurde. Man rechnete „mit dauerhaften und starken Beeinträchtigungen der Interessen des Naturschutzes und unionsrechtlich geschützter Arten“ – unter anderem dem Deutschen Skorpion, der Zauneidechse, Mauereidechse, Blindschleiche und Schlingnatter, heißt es weiter im Urteil. Die Gemeinde hatte ein eigenes Gutachten zum Alpenskorpion erstellt, in dem es hieß, dass nur ein kleiner Teil des Lebensraums betroffen sei. Bürgermeister Willi Fink war gestern nicht erreichbar.

In der Gemeinde ist unterdessen eine Debatte um Alternativen entbrannt. Die Liste „Für Schönwies“ hatte in der vergangenen Gemeinderatssitzung den Antrag eingebracht, ein Wohnprojekt nordöstlich des Starkenberger Spielplatzes umzusetzen – zwei Blöcke mit 28 Wohneinheiten. Der Bedarf an Wohnraum für Schönwieser Familien sei groß. Einige der ursprünglichen Interessenten der Skorpionsiedlung seien bereits abgewandert. Die Sozialdemokraten mit Bürgermeister Fink verfolgen unterdessen ein Projekt am so genannten Konrad-Areal in Dorfnähe.

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