Identitäre - DÖW hält an Einstufung als rechtsextrem fest
Wien (APA) - Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) bleibt auch nach dem weitgehenden Freispruch für 17 Anhänger d...
Wien (APA) - Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) bleibt auch nach dem weitgehenden Freispruch für 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) bei seiner Einstufung der IBÖ als rechtsextrem. Gleichzeitig verwies das DÖW auf Artikel 9 des Staatsvertrags, wonach Österreich sich völkerrechtlich verpflichtet hat, „alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen“.
Das DÖW hält in einer Stellungnahme auf seiner Internetseite auch fest, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus nur in manchen Fällen mit strafrechtlichen Mitteln erfolgen könne. Sie bleibe vorrangig eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Konkret zum Urteil verweist das DÖW auf die Novellierung des Verhetzungsparagrafen 2015. Demnach ist es für eine Verurteilung nicht hinreichend, den objektiv hetzerischen Charakter von Aussagen nachzuweisen. Vielmehr müsse nun nachgewiesen werden, dass den Aussagen eine entsprechende Absicht zugrunde lag. Damit sei eine Hürde errichtet worden, die nach Dafürhalten des Gerichts in diesem Verfahren offenbar nicht überwunden worden sei.