Rechnungshof zu Verkehrssicherheitsfonds: Umsetzung säumig
Wien (APA) - Der Rechnungshof (RH) hat in einer am Freitag veröffentlichten Nachprüfung (Follow-Up) des Österreichischen Verkehrssicherheits...
Wien (APA) - Der Rechnungshof (RH) hat in einer am Freitag veröffentlichten Nachprüfung (Follow-Up) des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) kritisiert, dass das Verkehrsministerium bei der Umsetzung von Empfehlungen säumig ist. Von den 41 im Jahr 2015 abgegebenen Anregungen wurden nun zwölf überprüft. Davon wurden sechs umgesetzt, zwei teilweise und zwei nicht, bei zwei weiteren lag noch kein Anwendungsfall vor. Die Umsetzung einzelner Empfehlungen scheiterte nunmehr nicht am Verkehrs-, sondern am Finanzministerium, geht aus dem Rechnungshofbericht hervor.
Der Hauptkritikpunkt im Bericht vor drei Jahren war die Vergabe von Aufträgen und Förderungen. Hier waren im Beirat vertretene Institutionen teilweise Förderempfänger und Auftragnehmer des Fonds, was das Risiko von Interessenskonflikten barg, konstatierte der RH im Jahr 2015. In diesem Fall wurde die Zusammensetzung des Beirats geändert, im April 2016 waren bei der Neubestellung für die Periode bis 2021 keine Vertreterinnen von Institutionen oder Vereinen Mitglied, die Förderungen erhalten haben. Ausländische Experten wurden - entgegen der Empfehlung des RH - nicht in den Beirat berufen, dies wurde mit „mangelnden Kenntnissen der österreichspezifischen Rahmenbedingungen“ und hohen Kosten argumentiert.
Seit dem Jahr 2010 erfolgen als Basis für Förderungen aus dem VSF grundsätzlich einmal jährlich themenbezogene Ausschreibungen. Seit 2015 wurde jedoch lediglich eine derartige Förderung ausgeschrieben. Dies war das Projekt „Freiheit auf 2-Rädern - Aber sicher!“, das mit 918.803,59 Euro unterstützt wurde. 2016 liefen die gültigen Förderungsrichtlinien aus, eine Nachfolge gab es nicht, weshalb seither keine weiteren Projekte gefördert wurden. Das Verkehrsministerium begründete dies mit fehlendem Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Dieses habe „trotz wiederholter Nachfrage“ noch nicht hergestellt werden können. Der RH urgiert, diesen Konsens zu finden, damit neue Förderungsrichtlinien in Kraft treten können.
Ein weiterer Kritikpunkt des RH betraf die risikoscheue Veranlagung der verfügbaren Rücklagen. Auch hier scheiterte die Umsetzung bisher am Finanzministerium. Die verfügbaren Rücklagen beliefen sich mit Jänner 2017 auf rund 8,8 Millionen Euro. 2,5 Millionen davon hatte das Verkehrsministerium bereits im Mai 2015 für die Veranlagung vorbereitet. Seit Juli 2015 wurde auf eine Entscheidung des Finanzministeriums gewartet, die ohne Nennung von Gründen bisher nicht erfolgt ist. Der RH wiederholte seine Empfehlung und urgierte, die „dafür erforderliche Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Finanzen nachdrücklich einzufordern“.
Ebenfalls nicht umgesetzt wurde die Empfehlung, dass das Verkehrsministerium Sanktionsmöglichkeiten erhält, wenn Ländermittel aus den Wunschkennzeichen widmungswidrig verwendet werden. Der Fonds bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag (derzeit 200 Euro) fließen 60 Prozent an jenes Bundesland zurück, in dem das jeweilige Wunschkennzeichen zugewiesen oder reserviert wurde. 40 Prozent bleiben beim Bund. Der RH empfiehlt dem Ministerium, das Kraftfahrgesetz (KFG) zu ändern, um eine Sanktionsmöglichkeit bei einer widmungswidrigen Verwendung der Ländermittel zu haben. Das Verkehrsministerium setzte diese Empfehlung nicht um und argumentierte, dass Sanktionsmöglichkeiten den Kompetenzbereich der Länder einschränken würde. Der RH konnte diese Argumentation nicht nachvollziehen und insistierte in seinem Follow-Up, trotzdem auf die Gesetzesänderung hinzuwirken.
Als teilweise umgesetzt beurteilte der Rechnungshof die von ihm empfohlene Senkung der Kosten und Wissensaufbau im Ministerium durch Insourcing, sprich die Entsendung von Mitarbeitern statt externer Experten zu nationalen und internationalen Treffen. Von 2013 bis 2017 senkte das Ministerium die Kosten für externe Spezialisten um 70 Prozent. Eine vermehrte Teilnahme von Mitarbeitern an Expertentreffen und der damit verbundene Wissensaufbau fand jedoch nicht statt, begründet wurde dies durch das Verkehrsministerium mit der angespannten Personalsituation. Wurden von 2015 bis 2017 nur externe Experten zu einem internationalen Treffen entsandt, werde ab 2018 auch eine Vertreterin des Ministeriums daran teilnehmen, kündigte dieses in einer Stellungnahme an.