Innsbruck-Land

Folientunnel: Umweltanwalt blitzt mit Beschwerde ab

© Thomas Boehm / TT

Naturschutzrechtlich ist gegen die „Folientunnel“ in Kematen nichts zu machen. Trotzdem dürfen sie nicht ganzjährig stehen bleiben.

Von Denise Daum

Kematen –Eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sieht Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer in den seit Winter stehenden „Folientunneln“ auf einem Kemater Feld. Wie berichtet, hatte ein Gemüsebauer diese zum Ernteschutz errichtet, der Landesumweltanwalt beeinspruchte die naturschutzrechtliche Genehmigung. Ohne Erfolg. Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde nun als unbegründet abgewiesen, eine Revision ist nicht zulässig. Der Ansicht des Gerichts zufolge überwiegt das „öffentliche Interesse in der regionalen Gemüseherstellung und damit auch an der Vermeidung von Lkw-Verkehr durch den ansonsten erforderlichen Import von Gemüse“ gegenüber der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Umweltanwalt Kostenzer bedauert die Entscheidung des Gerichts – er befürchtet einen Präzedenzfall und ein „Zupflastern des Mittleren Inntals mit Folientunneln“. Trotzdem geht Kostenzer davon aus, dass dieser Form von Ernteschutz ein Riegel vorgeschoben werden kann. Wenn nicht über das Naturschutzgesetz, dann über die Raumordnung: „Derartige Bauwerke sind raumordnungsrechtlich im Freiland keineswegs zulässig“, betont Kostenzer.

Der Kemater Bürgermeister Rudolf Häusler erklärt, dass seiner Meinung nach die „Folientunnel sehr wohl zu genehmigen waren. Es handelt sich nämlich um kein Gebäude, sondern um einen partiellen Witterungsschutz in der Vegetationszeit. Dafür braucht es lediglich eine Bauanzeige.“ Häusler verweist auf das Land Tirol, das hier für die Gemeinden Rechtssicherheit schaffen müsse, wie mit derartigen Vorhaben grundsätzlich zu verfahren sei.

Eine klare Sache ist das Ganze für die Experten des Landes Tirol. „Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist sehr wohl davon auszugehen, dass es sich bei den baulichen Anlagen in Kematen um Gebäude und keine Folientunnel handelt“, erklärt Peter Hollmann aus der Raumordnungsabteilung. Der Bürgermeister sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich lediglich um ein anzeigepflichtiges Vorhaben handle. Da die Bauanzeige mittlerweile rechtsgültig geworden ist, „besteht keine rechtliche Möglichkeit mehr, die gänzliche Beseitigung der Anlagen aufzutragen“. Trotzdem dürfen die Bauobjekte aber nicht ganzjährig als Gewächshäuser genutzt werden – wie das der Fall sei, betont Hollmann.

Der Bürgermeister hat dem Gemüsebauern mittlerweile per Bescheid aufgetragen, „den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen“. Gesetzmäßig heißt in diesem Fall nun, dass die „Folientunnel“ „in der vegetationslosen Zeit abzubauen sind“, wie BM Rudolf Häusler erläutert.

Der betroffene Bauer erklärt gegenüber der TT, dass er davon noch keine Kenntnis habe. Er betont, dass die „Folientunnel stehen und das bleibt auch so“.

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