„Justizrebell“ 2 - Gutachter: „Andauernde wahnhafte Störung“
Wien/Krems (APA) - Der vom Landesgericht für Strafsachen bestellte psychiatrische Sachverständige Dietmar Jünger bescheinigte dem 66-Jährige...
Wien/Krems (APA) - Der vom Landesgericht für Strafsachen bestellte psychiatrische Sachverständige Dietmar Jünger bescheinigte dem 66-Jährigen eine psychopathologische Entwicklung, die sich seit 2001 zu einer „andauernden wahnhaften Störung“ entwickelt hätte. Er stufte den Väterrechte-Aktivisten insofern als zurechnungsunfähig ein, als dieser nicht mehr das Unrecht seiner Handlungen erkennen könne.
Der „Justizrebell“ empfinde sich als Opfer einer Justizverschwörung, erläuterte Jünger: „Er sieht sich berechtigt, alle möglichen Aktivitäten zu setzen, um zu seinem Recht zu kommen.“ Und weiter: „Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er weitere Drohungen und Nötigungen zu Papier bringen wird.“ Wenn er kein Gehör finde, sei mit „Körperverletzungen“ zu rechnen, sollte der Mann nicht im Maßnahmenvollzug bleiben.
Der Sachverständige hat den 66-Jährigen, dessen Psyche er zu beurteilen hatte, allerdings kein einziges Mal untersucht. Der gebürtige Tiroler verweigerte jeden Kontakt, weshalb sich der Gutachter auf Berichte aus den Sonderstrafanstalten, in denen der Mann untergebracht war bzw. ist, seine eigenen Wahrnehmungen bei Gerichtsverhandlungen und vorhandene Krankengeschichten stützen musste.
Der 66-Jährige fühlt sich kerngesund. „Ich war niemals krank. Ich bin hochintelligent. Nur die vom Gericht bestellten Sachverständigen sehen das anders“, betonte er. Der nunmehr tätige Experte sei „gar nicht in der Lage, mich zu begutachten. Er kommt daher und glaubt, er ist der Kaiser“.
Seit seiner Inhaftierung hat der 66-Jährige kein Medikament angerührt und keine Behandlung zugelassen. Gerichtsverhandlungen mit dem streitbaren Tiroler sind in der Vergangenheit immer wieder eskaliert, oftmals musste der Mann sogar abgeführt werden. Die heutige Verhandlung verlief außergewöhnlich ruhig. Richter Christoph Bauer gestand dem 66-Jährigen einerseits eine großzügig bemessene Redezeit zu, trat aber resolut dazwischen, wenn der „Justizrebell“ die ihm von der StPO gesetzten Grenzen überschritt oder zu Beschimpfungen ansetzte. So begnügte sich der Väter-Rechtler damit, zwei Mal eine Schöffin zu ermahnen („Tschuldigung, würden Sie bitte nicht einschlafen, Frau Schöffin?“, „Schlafen Sie schon wieder, Frau Schöffin?“), die sich aber zu wehren wusste. „Ich höre angeregt zu“, beschied sie dem 66-Jährigen.
Am Ende beantragte die Verfahrenshelferin des Mannes die Verlesung des kompletten Aktes, da diesem vor einigen Wochen in der Justizanstalt, in der er sich derzeit befindet, sein Laptop abgenommen wurde. Daher habe er sich auf die Verhandlung nicht entsprechend vorbereiten könne. „Und das Gutachten von Dr. Jünger ist hinten und vorn falsch“, merkte der 66-Jährige ergänzend an. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.