Handys im Unterricht: Die Hausordnung soll’s richten
Frankreich setzt auf ein umfassendes Handyverbot an den Schulen. Es gilt bis zum 15. Lebensjahr. In Tirol schließt ein Rundschreiben ein Verbot aus und schlägt Regelungen vor, die Schulpartner vereinbaren können. Störgeräusche seien selten.
Von Alexandra Plank
Innsbruck – Kürzlich meldete sich ein Vater mit folgendem Problem bei der Tiroler Tageszeitung: Seitens der Abschlussklasse der Volksschule war eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet worden. Als der Schüler im Garten spielte und zwei Stunden nicht auf das Handy schaute, waren über 150 Nachrichten auf dem Chat der 4. Klasse eingegangen. Der Schüler, der sich dadurch überfordert fühlte, stieg aus der Gruppe aus. Der Vater stellte die Frage, wie man mit so einer Situation umgehen solle.
Frankreich setzt auf Beschränkungen. Dort wurde dieser Tage ein weitreichendes Handyverbot an Schulen beschlossen. Geräte wie Handys, Tablets oder Smartwatches sind damit an fast allen französischen Schulen verboten; die Gymnasien können das noch selbst entscheiden. Ein Traum für alle, für die das Getippe und Gewische an der Schule schon lange ein Ärgernis darstellte.
Die TT erreicht Elternvertreter Christoph Drexler im Frankreich-Urlaub. Da es keinen Beschluss dazu gebe, könne er nur privat sprechen, erklärt er, sagt aber so viel: Ein Handyverbot in der Volksschule könne er sich vorstellen, da hätten die Geräte nichts verloren. In Tirol sei der Umgang mit Smartphone und Co über die Hausordnung geregelt. Diese wird vom Schulgemeinschaftsausschuss erstellt, alle relevanten Parteien reden mit. Das sei eine gute Lösung, findet Drexler.
Eine dreifache Mutter erklärt indes, dass sie für ein umfangreiches Handyverbot an den Schulen wäre. „Das Handy nimmt auch in den Pausen einen viel zu großen Platz ein.“ Aus einem Rundschreiben des Landesschulrates für Tirol vom Juni 2014 geht hervor, dass ein generelles „Handy-Verbot“ an den Tiroler Schulen „sowohl juridisch als auch pädagogisch keine Option darstellt“. Der Landesschulrat hege aber keine Bedenken gegen eine eingeschränkte Nutzung, etwa Abschalten während des Unterrichts beziehungsweise Verwahrung in der Schultasche oder im Spint. Es wird für „handyfreie Zonen“ plädiert, um die Kommunikation unter den Schülern zu fördern. Als weitere Variante wird vorgeschlagen, den Gebrauch von Handys freizustellen. Allerdings mit der Rute im Fenster, dass Lehrer im Falle einer Störung des Unterrichts die Geräte abnehmen können. Rückgabe nach der Schule ist Pflicht.
Ein Nachsatz lässt aufhorchen: In Bezug auf die Zentralmatura wird auf das Handy als moderner Schwindelzettel verwiesen. Dazu heißt es: „Die Errichtung eines Störsenders an einer Schule, um den Missbrauch eines Mobiltelefons zu unterbinden, ist nach dem Telekommunikationsgesetz nicht zulässig.“
Landesrätin Beate Palfrader erläutert den Kurs der Regierung: „Ein generelles Verbot geht in die falsche Richtung. Handys sind zum wichtigen Bestandteil auch des Schulunterrichtes geworden.“
Für Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser wäre ein generelles Handyverbot in der Volksschule gut vorstellbar. Wenn das Smartphone während des Unterrichts privat verwendet werde, sei das nervig für die Lehrer. In vielen Schulen gebe es die Bestimmung, dass die Handys in der Schultasche auf lautlos geschaltet werden müssen, das funktioniere ganz gut. Die größte Gefahr im Umgang mit den Handys sieht sie darin, dass viel Kommunikation verloren gehe, wenn jeder in der Pause auf sein Handy starre. „Die Frage ist, ob die Franzosen es schaffen, das Verbot durchzusetzen, einen Versuch ist es wert.“
AHS-Landesschulsprecherin Raphaela Höck hält ein generelles Verbot für kontraproduktiv. „Schüler sollen auf das Leben vorbereitet werden, digitale Medien gehören dazu.“
Für Peter Spanblöchl, Vertreter der Pflichtschullehrer, ist die bestehende Regelung in Tirol praxisnah. „Wenn Kinder während des Unterrichts das Handy missbräuchlich verwenden, kann es abgenommen werden.“ Er weist darauf hin, dass in der Schule viele Projekte durchgeführt werden, um den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy zu vermitteln. Auch die bewegte Pause sei an vielen Schulen gelebte Praxis. „Die Eltern müssen aber bezüglich des Handys stärker in die Pflicht genommen werden.“
Tipps für richtige Handynutzung
Zahlen
97 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 19 haben ein eigenes Smartphone. Zwischen 6 und 13 Jahren ist es ein Drittel.
Regeln
- Bei der Anschaffung, nicht vor dem 10 Lebensjahr, soll auf einen niederen SAR-Wert (Strahlenbelastung) geachtet werden, Headsets und ein guter Kopfhörer sind wichtig.
- Der Vertrag soll eine monatliche Kostenbegrenzung beinhalten. Drittanbieter sperren lassen.
- Eltern sollen das Gerät mit Kindern einrichten.
- Nutzen sie eine Jugendschutz-App.
- Eltern und Kinder vereinbaren handyfreie Zeiten.
- Die kostenlose Android-App Menthal zeigt die tägliche Nutzungsdauer des Handys durch die Kinder.
- Herunterladen im Appstore ist anfangs Elternsache.
Beratung
Alle Informationen auf www.saferinternet.at