Salzburg

Prozess: Hotelier ließ Hecke auf Nachbargrund radikal stutzen

(Symbolfoto)
© TT/Thomas Böhm

Der Unternehmer wollte im Pinzgau einen ungetrübten Ausblick für seine Suiten. Der Anwalt des Geschädigten bezifferte den Schaden mit 30.000 Euro.

Salzburg, Zell am See – „Wertloses Unkraut“ für die einen, eine „hochwertige Hecke“ aus Fichte, Haselnuss und Buche für die anderen: In Salzburg hat sich am Montag ein Hotelier vor Gericht verantworten müssen, weil er eine Hecke eines Nachbarn radikal hat kürzen lassen. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann schwere Sachbeschädigung zur Last, der Anwalt der Geschädigten bezifferte den Schaden gar mit 30.000 Euro.

Der angeklagte Unternehmer aus Zell am See hat Mitte Juni eine Gartenbaufirma beauftragt, am Nachbargrundstück auf der anderen Straßenseite eine vier Meter hohe Hecke auf rund einen Meter zusammen zu stutzen. „Ein Radikalschnitt mit der Motorsäge“ beklagte der Sohn der Hauseigentümer. „Dabei ist die Hecke unser Ein und Alles gewesen.“ Als vor einigen Jahren mit dem Bau des 2016 eröffneten Hotels begonnen wurde, hätten seine Eltern den einst knapp zwei Meter hohen Zaun als Sicht- und Lärmschutz weiter wachsen lassen.

„Ausblick von drei Suiten war versperrt“

Doch je höher das Strauchwerk spross, desto unzufriedener wurde der Hotelier. Denn der 46-Jährige bewirbt seine Suiten mit uneingeschränktem Ausblick auf Stadt und See. „Der komplette Ausblick von drei Suiten war versperrt. In die Zimmer ist kaum Licht gefallen“, beklagte der Mann heute vor Gericht. Man habe nur mehr die Hecke gesehen und Absagen und Stornos bekommen. „Ich habe das als existenzbedrohend für mich und meine Familie gesehen. Ich habe sicher nicht böswillig gehandelt“, meinte der deutsche Staatsbürger heute zu Richter Christian Hochhauser.

Er sei auch einige Male bei den Nachbarn gewesen und hätte angeboten, die Hecke auf seine eigenen Kosten zu schneiden. „Wir machen das selber. Wir brauchen ihre Hilfe nicht“, hätten diese nur gemeint - und ihn aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet. „Die Hecken wurden absolut fachgerecht geschnitten, ich habe ausdrücklich gesagt, dass nur das Unkraut, nicht aber die Kulturhecken gekürzt werden dürfen“, versicherte der Hotelier.

Anwalt bezifferte Schaden mit 30.000 Euro

Das konnte der Anwalt der Nachbarn nicht ganz verstehen. „Die Hecke wurde zu einem Zeitpunkt im Hochsommer beschnitten, wo der Schnitt für die Pflanzen nicht verkraftbar war. Sämtliche diesjährigen Triebe wurden zerstört“, erklärte er. Mehrere Baumexperten hätten den Schaden zwischen 25.000 bis 35.000 Euro beziffert, pflichtete ihm der Sohn der Geschädigten bei. Und von Unkraut könne keine Rede sein, die Fichten und Haselstauden habe sein Vater schon vor Jahrzehnten gepflanzt.

Der Angeklagte selbst bekannte sich heute zwar schuldig, er zog aber die Höhe des angerichteten Schadens in Zweifel: „Ich bin überzeugt, dass nur Unkraut, keine Kultursträucher vernichtet worden sind.“ Warum er denn vor dem Schnitt nicht ein Zivilgericht oder einen Anwalt aufgesucht habe, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich habe die Gemeinde kontaktiert, damit sie mit den Nachbarn sprechen - aber ohne Erfolg.“ Dass Vertreter von Zell am See mit seinen Eltern gesprochen haben, das schloss der Sohn der Eigentümer heute allerdings dezitiert aus.

Prozess vertagt

Der Richter vertagte schließlich den Prozess. Zum einen soll ein Gutachten über den Wert der Hecke eingeholt werden, zum anderen werden weitere Zeugen geladen - etwa Mitarbeiter des Gartenbauunternehmens, die den Schnitt durchgeführt haben. Außerdem forderte der Verteidiger des Hoteliers die Vorlage eines Baubescheids, in dem offenbar festgestellt wurde, dass 1,20 Meter Heckenhöhe beim Nachbarn ausreichend seien.

Doch egal wie das Verfahren enden wird, der Sohn der Geschädigten hielt am Montag weiteres Ungemach für den Hotelier bereit. „Wir wollen noch heuer eine zweite, immergrüne Hecke setzen. Damit man auch im Winter Sichtschutz hat.“ (APA)

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