Wiener Polizist soll Obdachlose geschlagen haben - Kollege schaute zu

Wien (APA) - Zwei Polizisten sollen im Februar in Wien-Donaustadt eine Frau in einer Notunterkunft misshandelt bzw. dabei zugesehen haben. E...

Wien (APA) - Zwei Polizisten sollen im Februar in Wien-Donaustadt eine Frau in einer Notunterkunft misshandelt bzw. dabei zugesehen haben. Eine Mitarbeiterin der Volkshilfe zeigte die Männer an. Die Polizisten wurden suspendiert, befinden sich aber mittlerweile wieder im Dienst. Das Disziplinarverfahren wurde rechtskräftig abgeschlossen. Beide Beamte mussten Strafe zahlen.

„Einer hat eine Geldbuße bekommen, der andere eine Geldstrafe als Disziplinarstrafe“, sagte Christoph Pölzl, Sprecher des Innenministeriums. „Wer was bekommen hat, kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden“, ergänzte der Sprecher. Eine Geldbuße bedeutet eine Strafzahlung bis zu einem halben Monatsbezug, eine Geldstrafe von einem bis fünf Monatsbezügen.

Publik wurde der Fall durch eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) durch NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper. Der Vorfall passierte in den frühen Morgenstunden des 22. Februar. Wie die Mitarbeiterin der Volkshilfe in einem Beschwerdemail an die Landespolizeidirektion schilderte, habe sie wegen einer alkoholisierten Obdachlosen die Polizei verständigt. In weiterer Folge soll einer der Beamten die Frau mit einem Kleidungsstück geschlagen haben - im Beisein der Betreuerin, zitierten „Kurier“ und „Der Standard“ aus dem Mail. Als die Mitarbeitern dann nicht anwesend war, soll der Polizist die Obdachlose zudem ins Gesicht geschlagen haben. Die Betreuerin entdeckte diesen Übergriff erst, als sie das Videomaterial nach dem Einsatz kontrollierte. Die Obdachlose verblieb schließlich in der Einrichtung. Es sei „ethisch nicht vertretbar“ gewesen, sie nach den Vorfällen mit den Beamten mitzuschicken, heißt es in der Beschwerde.

Die beiden Beamten wurden am 23. Februar vorläufig suspendiert. Das Referat „Besondere Ermittlungen“ der Landespolizeidirektion nahm Ermittlungen auf. Gegen jenen Beamten, der bei den Übergriffen zugesehen haben soll, wurde gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen den zweiten Beamten wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft am 23. Februar, also bereits einen Tag nach dem Vorfall, eingestellt. Es habe zwar den Anfangsverdacht der Körperverletzung gegeben, allerdings hat sich dieser Tatbestand nicht erfüllt, sagte Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zu diesem Schluss sei man nach „mehrmaliger Durchsicht des Videos“ gekommen. Darauf sei zu sehen, wie der Beamte der Frau zunächst mit einem Kleidungsstück gegen den Körper schlägt und ihr später einen „leichten Schlag auf den Hinterkopf“ versetzt, berichtete die Behördensprecherin.

Wie aus der Anfragebeantwortung des Innenministeriums hervorgeht, wurden die Beamten selbst nicht vernommen. Zuvor habe man nämlich das „mutmaßliche Misshandlungsopfer“ befragen wollen, dessen Aufenthalt „war und ist“ jedoch unbekannt. Einvernommen wurde somit lediglich die Mitarbeiterin der Volkshilfe.

Am 26. Februar wurde gegen beide Beamte Disziplinaranzeige erstattet. Am 20. März wurde gegen den Beamten, der die Übergriffe verübt haben soll, die vorläufige Suspendierung bestätigt und das Disziplinarverfahren eingeleitet. Im Fall des zweiten Beamten wurde am 23. März die Suspendierung aufgehoben, am 4. April jedoch ebenfalls ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Eine mündliche Verhandlung fand am 21. Juni statt, dabei wurde die noch bestehende Suspendierung aufgehoben und das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, geht aus der Anfragebeantwortung hervor. Und eben bei dieser Verhandlung wurden die Strafzahlungen festgesetzt.

Gegen beide involvierte Beamte lagen zuvor je zwei „nahezu 20 bzw. mehr als 20 Jahre zurückliegende Misshandlungsvorwürfe vor. Diese waren von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt worden, steht außerdem in der Anfragebeantwortung.