Standortentwicklungsgesetz - Kritik von Richtern und Rechnungshof
Wien (APA) - Die Reihe der Kritiker am geplanten Standortentwicklungsgesetz wurde zum Begutachtungsende vergangenen Freitag noch länger. Das...
Wien (APA) - Die Reihe der Kritiker am geplanten Standortentwicklungsgesetz wurde zum Begutachtungsende vergangenen Freitag noch länger. Das Gesetz, dass die Genehmigung von Großprojekten beschleunigen soll, erfüllt diese Aufgabe nicht, warnt der Rechnungshof (RH). Die Richtervereinigung ortet einen klaren Rechtsbruch durch das Gesetz, das mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten soll.
„Der Entwurf (...) sieht nach Ansicht des RH jedoch keine verfahrensbeschleunigenden, sondern vielmehr verfahrensbeendende Regelungen vor, so dass der im UVP-G vorgesehene Ausgleich der Interessen des Antragstellers, der öffentlichen Interessen und der Interessen der weiteren Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nicht mehr ausreichend stattfinden könnte“, schreibt der Rechnungshof in seiner Stellungnahme. Außerdem fordert das Kontrollorgan mehr Transparenz bei den Entscheidungsprozessen.
Weiters verursache das geplante Gesetz Mehrkosten, unter anderem durch die Einrichtung eines neuen, aus sechs Personen bestehenden Standortentwicklungsbeirats. „Der Entwurf sieht somit einerseits neue Verwaltungsaufgaben und -abläufe vor, andererseits könnte die Verfahrensbeschleunigung erhöhte Personalressourcen erfordern. Daraus kann ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand resultieren“, so der Rechnungshof.
Noch deutlicher ist die Kritik der Richtervereinigung: „Der Entwurf entspricht in mehreren Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben und ist daher in dieser Form abzulehnen. Aus der Verzahnung eines Neuerungsverbotes schon vor der Verwaltungsbehörde und der Einschränkung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch § 12 des Gesetzes kann es zu erheblichen Rechtsschutzlücken kommen und wird der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ausgedünnt.“
Mit dem geplanten Gesetz würden die Parteienrechte beschnitten. Im übrigen habe es der Antragsteller durch die Zwölf-Monate-Frist in der Hand „durch (allenfalls verzögerte) Vorlage von unzureichenden, unvollständigen Unterlagen, die einem Verbesserungsverfahren zuzuführen sind, den Fristablauf abzuwarten und auf diese Weise die automatische Genehmigung zu erwirken“, gibt der Rechnungshof zu bedenken.
Das Verkehrsministerium begrüßt die anvisierte Verfahrensbeschleunigung durch das Standortentwicklungsgesetz, dennoch sieht auch das Ministerium die Gefahr, dass durch mangelhafte Einreichunterlagen und der daraus resultierenden Verzögerung ein Projekt nach Fristablauf automatisch genehmigt wird.
Mit dem umstrittenen Standortentwicklungsgesetz (StEntG) will Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) Großprojekte „im besonderen Interesse der Republik“ rascher genehmigen - auch wenn das zugehörige Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht abgeschlossen ist.
Anträge für „standortrelevante“ Großprojekte können von Landeshauptleuten und der Regierung eingebracht werden. Ein Expertengremium, der Standortentwicklungsbeirat, soll die beantragten Vorhaben beurteilen und eine Empfehlung abgeben. Dieser wird eigens dafür geschaffen.