Neun Jahre Zusatzstrafe für Beteiligung an Home-Invasion in Wels

Wels (APA) - Im Prozess um eine Home-Invasion in Wels ist am Montag einer der mutmaßlichen Haupttäter nicht rechtskräftig zu einer Zusatzstr...

Wels (APA) - Im Prozess um eine Home-Invasion in Wels ist am Montag einer der mutmaßlichen Haupttäter nicht rechtskräftig zu einer Zusatzstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Zwei Komplizen hatten bereits Ende Juni Haftstrafen ausgefasst, einer wurde freigesprochen. Ein fünfter Mann, der erst später geschnappt wurde, muss sich im Oktober vor dem Landesgericht Wels verantworten, teilte dieses der APA mit.

Der Verteidiger des nun verurteilten Mannes hatte zunächst die wortwörtliche Verlesung des recht umfangreichen Aktes verlangt, weshalb der Richter das Verfahren gegen diesen Angeklagten abkoppelte und zunächst das gegen die anderen drei Beschuldigten beendete. Diese Woche wäre fast zur Gänze für die Verlesung reserviert gewesen, schließlich verzichtete der Anwalt dann aber doch und es wurde rascher als erwartet ein Urteil gesprochen: Die neun Jahre kommen als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung des Landesgerichts Linz - ein Jahr - dazu.

In der Nacht auf den 25. Jänner 2017 war eine 70-jährige Welserin in ihren eigenen vier Wänden überfallen, mit einem Messer bedroht und mit Kabelbindern gefesselt worden. Dann wurde ihr ein hoher sechsstelliger Eurobetrag geraubt. Der Tipp soll von einem Mann gekommen sein, der für die Familie des Opfer gearbeitet hat. Er wurde Ende Juni zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt. Die Ausführung oblag laut Anklage dem nun Verurteilten und dem Zweitangeklagten, der im Juni achteinhalb Jahre aufgebrummt bekommen hatte - ebenfalls als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung. Der angebliche Aufpasser wurde freigesprochen, die Telefonauswertung entlastete ihn.

Im Raum steht zudem, dass es einen weiteren Tatbeteiligten gegeben haben könnte, denn die Räuber sollen während des Überfalls mehrfach telefoniert haben. Die Ermittler konzentrierten sich bei der Suche auf eine Telefonnummer, die immer wieder in der Handyauswertung auftauchte. Laut einem Angeklagten handelt es sich um eine flüchtige Bekanntschaft, deren Namen er gar nicht wisse. Er habe ihn einfach unter „Shok“ (albanisch für Freund) eingespeichert. Dieser ist mittlerweile in U-Haft und steht voraussichtlich im Oktober vor dem Richter.