Neuregelung

Rauchverbot an Schulen: Keine Ausnahmen mehr möglich

(Symbolbild)
© TT/Julia Hammerle

Das Rauchverbot, das auch für Lehrer gilt, ist seit Juli auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt. Etwaige per Hausordnung mögliche Ausnahmeregelungen sind aufgehoben.

Wien – Seit 1. Juli gilt an den Schulen eine Neuregelung des Rauchverbots: Damit wird dieses praktisch auf die gesamte Schulliegenschaft ausgedehnt, etwaige per Hausordnung mögliche Ausnahmeregelungen wurden damit aufgehoben. So darf etwa auf Freiflächen wie dem Schulhof nicht mehr geraucht werden – weder von Schülern noch von Lehrern.

Vorher absolutes Rauchverbot nur im Schulgebäude

Zuvor war die rechtliche Regelung des Rauchens an den Schulen etwas verworren: Ein absolutes Rauchverbot galt nur für das Schulgebäude selbst. Auf Freiflächen innerhalb der Schule wie etwa Pausenhöfen war das Rauchen für Schüler verboten, konnte aber an höheren Schulen in der Hausordnung grundsätzlich wieder erlaubt werden. Die Schulbehörden selbst wiederum wurden vom Bildungsministerium angewiesen, die Aufhebung solcher Erlaubnisregelungen in den Hausordnungen zu betreiben. Lehrer durften auf Freiflächen grundsätzlich rauchen, ihnen konnte dies per Hausordnung aber umgekehrt untersagt werden.

Mit der Neuregelung fallen diese möglichen Ausnahmen weg. Etwaige von den Schulbehörden trotz Weisung nicht aufgehobene Raucherlaubnisse für Schüler auf Freiflächen fallen automatisch weg, ebenso die Raucherlaubnis für Lehrer oder etwaige Besucher der Schule (z.B. Eltern bei Schulveranstaltungen). Letzter Rückzugsort für Anhänger des blauen Dunstes sind damit „rein privat genützte Bereiche“ wie etwa die Dienstwohnung des Schulwarts, heißt es in einem Rundschreiben des Bildungsministeriums. Das Rauchverbot ist außerdem „durch den Rauchverbotshinweis ‚Rauchen verboten‘ oder eindeutige Rauchverbotssymbole kenntlich zu machen“. (APA)

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