Mordprozess - „Tat nicht aus heiterem Himmel gekommen“
Wien (APA) - Kritische Fragen hat die Organisation „GewaltFrei leben“ am Mittwoch in einer Aussendung anlässlich des Prozesses gegen einen j...
Wien (APA) - Kritische Fragen hat die Organisation „GewaltFrei leben“ am Mittwoch in einer Aussendung anlässlich des Prozesses gegen einen jungen Mann in Wien, dem Ehrenmord an seiner Schwester vorgeworfen wird, gestellt. Seien sich etwa Institutionen, an die sich das spätere Opfer wandte, der Gefahr genügend bewusst gewesen. Das Jugendamt hat den Fall „selbstverständlich evaluiert“, hieß es dort auf APA-Anfrage.
Wie so oft sei die Tat nicht aus heiterem Himmel gekommen, schrieb die Allianz zur Umsetzung der Europarat-Konvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Das spätere Mordopfer „hatte den Mut, sich gegen die Gewalt zu Wehr zu setzen und sie hat dafür mit dem Leben bezahlt“, so die Allianz, die sich dafür einsetzt, „dass Schutz und Hilfe für Mädchen und junge Frauen in ähnlichen Situationen verbessert werden“.
Wiederholte Gewalt, Ausübung von Zwang und Druck und Morddrohungen gehören zu den Gefährlichkeitsfaktoren bei Gewalt in der Familie, berichtete die Allianz. Oft eskaliere die Gewalt gerade in Fällen, in denen eine Betroffene versucht sich zu befreien. Extreme patriarchale Einstellungen und Haltungen machen die Situation noch gefährlicher.
Laut der NGO sind in solchen Fällen systematische Risikoeinschätzungen, multi-institutionelle Fallkonferenzen und eine koordinierte Sicherheitsplanung „dringend notwendig“. Mädchen und jungen Frauen, die von Gewalt betroffen und bedroht sind, brauchen spezifische bzw. niederschwellige Einrichtungen. Sie würden in Frauenhäusern derzeit nur in Ausnahmefällen aufgenommen und die Krisenzentren „verfügen oft nicht über die entsprechenden Ressourcen bzw. Sicherheitsvorkehrungen“, so die Allianz.
Herta Staffa, Sprecherin der Kinder- und Jugendhilfe Wien, sagte dazu gegenüber der APA: „Zuschreibungen von außen sind oft einfach. Von innen betrachtet sieht die Sache oft anders aus.“ Das Mädchen hatte vor seiner Ermordung Zuflucht in einem Krisenzentrum des Jugendamts gesucht. „Wir verlegen Betroffene in solchen Fällen oft in andere Bundesländer, um sie zu schützen, doch dafür braucht es auch die Kooperation der Hilfesuchenden“, betonte Staffa.
Die junge Frau habe die Gefährlichkeit der Situation auch selbst falsch eingeschätzt. Sie wollte beispielsweise auf ihrem Schulweg nicht begleitet werden, sagte die Sprecherin. „Man kann eine 14-Jährige schlecht zwangsverfrachten. Bei zu viel Druck besteht die Gefahr, dass sie nicht bei uns bleibt, weil sie sich erst recht wieder eingesperrt fühlt.“ Die junge Frau hatte als 14 Jahre alt gegolten, war aber laut einem Gutachten, das nach ihrem Tod entstand, mindestens 16.
Aus der Nachbetrachtung des Falls sei eine Arbeitsgruppe hervorgegangen. Im Herbst findet laut Staffa zudem eine zweitägige Mitarbeiterfortbildung zum Thema „Ehrbezogene Gewalt“ mit Experten aus Deutschland und der Polizei statt.