Mordprozess 5 - „Was hier passiert ist, kann man nicht entschuldigen“
Wien (APA) - „Das, was hier passiert ist, kann man nicht entschuldigen“, betonte Verteidiger Nikolaus Rast. Der aus Afghanistan stammende ju...
Wien (APA) - „Das, was hier passiert ist, kann man nicht entschuldigen“, betonte Verteidiger Nikolaus Rast. Der aus Afghanistan stammende junge Mann („Es ist in Wahrheit egal, ob er 20, 21 oder 22 ist, er ist ein junger Bua“), der 2013 nach Wien gekommen war, hätte nach seiner Flucht „gewisse Sitten und Riten nicht abgelegt“. Er bzw. seine Familie hätten sich „nicht nach dem Land gerichtet, in dem er lebt“.
Laut Anklage stach der spätestens am 29. Mai 1996 geborene und damit mittlerweile 22-Jährige am 18. September 2017 mit einem Kampfmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 Zentimetern zu. Er brachte der Schwester - sie hatte sich als 14 ausgegeben, war laut Obduktionsgutachten zum Zeitpunkt ihres Todes aber schon 17 oder 18 Jahre alt - bis zu acht Zentimeter tiefe Wunden bei.
„Das ist kein 14-jähriges Mäderl gewesen“, betonte Gerichtsmediziner Christian Reiter. Es habe sich „um eine ausgewachsene junge Frau gehandelt“. In deren Familie habe es offenbar „keine richtigen Altersangaben gegeben“. Bei der Obduktion der Leiche wurden insgesamt 28 Stich- und Schnittverletzungen vom Hals bis zur Ferse festgestellt. Die Stiche wurden laut Reiter „mit großer Wucht und großer Energie“ geführt, vermutlich wurde auch noch auf die bereits am Boden Liegende eingestochen. Der Hals, der linke Oberarm und der linke Unterschenkel wurden durchstochen. Die Klinge verletzte weiters die Leber, beide Nieren, den Magen, Dünn- und Dickdarm und die Oberschenkelschlagader. Die jüngere Schwester hatte nicht die geringste Überlebenschance.