AUVA - Die Sparpläne im Detail

Wien (APA) - Das mit der Regierung vereinbarte und am Dienstag vom Vorstand der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) angenommene Sp...

Wien (APA) - Das mit der Regierung vereinbarte und am Dienstag vom Vorstand der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) angenommene Sparpaket sieht eine jährliche Aufwandsreduktion von in Summe 428,8 Mio. Euro vor, wovon die AUVA im eigenen Bereich bzw. durch Kooperationen nur 134,8 Mio Euro aufbringen muss. Die Umsetzung wird dauern, voll wirksam soll das Paket erst im Jahr 2029 sein.

Zu den größten Brocken gehören Maßnahmen zur Entlastung der AUVA, für die es Gesetzesänderungen braucht:

- Arbeitsunfälle: Für die Behandlung von Arbeitsunfallpatienten in Krankenhäusern anderer Träger will die AUVA statt der bisherigen Pauschale (sie wird in dem Papier als „Relikt der überschussbedingten Querfinanzierung“ bezeichnet) künftig nur noch rund 53 Mio. Euro geldwertgesichert zahlen. Dafür müsste das ASVG geändert werden. Erwartete Einsparung: 156 Mio. Euro. Vollständige Realisierung bis 2023.

- Entgeltfortzahlung: Die bisher der AUVA auferlegten Zuschüsse an die Dienstgeber im KMU-Bereich sollen (ebenfalls mittels ASVG-Novelle) „an einen anderen Kostenträger“ übertragen werden. Erwartete Einsparung: 111 Mio. Euro. Vollständige Realisierung bis 2023.

- Prävention: Vergütung oder Abtretung der Präventionsleistungen für KMU. Dafür müsste das Arbeitnehmerschutzgesetz geändert werden. Erwartete Einsparung: 27 Mio. Euro. Vollständige Realisierung bis 2021.

Geplante Maßnahmen mit Kooperationspartnern:

- AKH Wien: Fortführung und Ausbau der Kooperation. Erwartete Einsparung: 4 Mio. Euro. Vollständige Realisierung bis 2019.

- Landeskrankenanstalten: In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Wien sollen Kooperationen eingegangen bzw. erweitert werden, Ziel ist die Schaffung von Trauma-Netzwerken. Die AUVA will damit eine fairere Abgeltung von Freizeitunfällen erreichen. Erwartete Einsparung: 32 Mio. Euro. Vollständige Realisierung bis 2029.

- PVA: Zusammenarbeit mit der Pensionsversicherung zur besseren Auslastung von Rehabilitationseinrichtungen. Erwartete Einsparung: 24 Mio. Euro. Vollständige Realisierung bis 2020.

Geplante Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich der AUVA:

- Verschlankung und Reorganisation der Verwaltungsstrukturen: Die Zahl der Organisationseinheiten soll bis 2029 „signifikant“ verringert werden, die Hauptstelle und die Landesstelle Wien sollen bis 2024 zusammengeführt werden. Wie viel Personal man dabei einsparen will, wird in der Letztfassung des Papiers nicht mehr genannt. In einer früheren Version war von 300 Personen innerhalb von sechs Jahren die Rede. Kündigungen werden jedenfalls ausgeschlossen. Erwartete Einsparung: 25,5 Mio. Euro.

- Betriebsführung der Krankenanstalten: Ihr operativer Betrieb soll durch eine 100-prozentige Tochter erfolgen, die im alleinigen Eigentum der AUVA bleibt. Auch dieser Punkt wurde im letzten Moment noch modifiziert: Hinzugefügt wurde, dass nicht nur bestehende Mitarbeiter in ihren Dienstordnungen verbleiben, sondern dass dies auch für neue Mitarbeiter gilt. Es ist zu vermuten, dass man damit der Sorge der Belegschaft um künftig schlechtere Dienstverhältnisse entgegentreten wollte. Erwartete Einsparung: 33 Mio. Euro. Vollständige Realisierung bis 2029.

Weitere Punkte betreffen den Ausbau der Hautprävention (9,8 Mio. Euro bis 2029), eine Effizienzsteigerung beim Facility Management und bei Beschaffungen (3 Mio. Euro bis 2020), die Reduktion von IT-Aufwänden (2,5 Mio. Euro bis 2020) sowie Subventionsreduktionen (1 Mio. Euro bis 2019).