Mercer: Performance der Vorsorge- und Pensionskassen bis Juni negativ

Wien (APA) - Die österreichischen Pensionskassen und auch die für die Verwaltung der „Abfertigung neu“ zuständigen Vorsorgekassen haben bis ...

Wien (APA) - Die österreichischen Pensionskassen und auch die für die Verwaltung der „Abfertigung neu“ zuständigen Vorsorgekassen haben bis Ende Juni negative Veranlagungserträge erzielt. Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Analyse des Beratungsunternehmens Mercer lag der Gesamtdurchschnitt der Vorsorgekassen Ende Juni bei minus 0,53 Prozent, bei den Pensionskassen bei minus 1,14 Prozent.

Die betrieblichen Pensionskassen haben dabei mit durchschnittlich minus 0,01 Prozent deutlich besser abgeschnitten als die überbetrieblichen (minus 1,24 Prozent). Der Unterschied ergebe sich durch die taktische Aufstellung des überbetrieblichen Pensionskassen bei Aktien und Emerging Markets.

„Das negative Halbjahresergebnis ist auf die Gesamtmarktsituation zurückzuführen“, so Mercer-Österreich-Geschäftsführer Josef Papousek heute laut Pressemitteilung. Bei genauerer Betrachtung erkenne man aber auch, dass vor allem eine der großen Pensionskassen mit ihren Ergebnissen in den offenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften zwischen minus 3,19 Prozent in der ausgewogenen und minus 1,83 Prozent in der konservativen Veranlagungsausrichtung anteilsmäßig am stärksten zu dem negativen Gesamtergebnis beigetragen habe. „Es bleibt abzuwarten, wie sich das Ergebnis durch taktische Maßnahmen in den verbleibenden Monaten noch ins Positive korrigieren lässt“, so Papousek.

Bei den Vorsorgekassen bewege sich die Rendite nach dem ersten Halbjahr zwischen minus 0,11 Prozent und 1,53 Prozent.

Mit der Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie, die unter anderem auch Themen wie Information und grenzüberschreitende Produkte enthält, werden für die österreichischen Pensionskassen aus heutiger Sicht ab 2019 alle Veranlagungsgrenzen wegfallen, so Mercer. Bisher hätten für bestimmte Anlagekategorien und Fremdwährungsanteile quantitative Obergrenzen gegolten, die im Pensionskassengesetz festgelegt waren.

Mit der Überarbeitung der europäischen Richtlinie über die Tätigkeiten und der Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wolle die EU sicherstellen, dass die Pensionseinrichtungen „über ein angemessenes Maß an Investitionsfreiheit verfügen“, so der Richtlinientext. Dafür sollen in allen Mitgliedsstaaten strenge quantitative Obergrenzen für Anlageklassen abgeschafft werden.

„Besonders die 30-Prozent-Grenze für Fremdwährungen hat die heimischen Pensionskassen in den vergangenen Jahren sehr eingeschränkt und sie auch Renditechancen gekostet“, so Mercer-Österreich-Expertin Michaela Plank. In einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld in den etablierten Industrieländern sei es für institutionelle Anleger umso wichtiger, in andere Märkte mit höheren Renditechancen zu diversifizieren.

In Österreich sei vorgesehen, dass sich per Jänner 2019 jede Pensionskasse selbst schriftliche interne Leitlinien für die frei zu wählenden Grenze geben werde. „Die heimischen Pensionskassen verfügen schon jetzt über ein adäquates Risikomanagement, sodass sie diese Anlagerisiken in Eigenregie steuern können“, ist Plank überzeugt. „Ob und wie die einzelnen Pensionskassen die neuen Freiheiten für sich nutzen werden, bleibt abzuwarten.“ Da eine Anpassung der Anlagestrategie meist schrittweise vorgenommen wird, werden von Mercer auch nicht gleich mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Jänner massive Änderungen erwartet.